Verhalf der Film „Hangover“junger Frau zum Freispruch?

Ein Gerücht besagt, dass die 22-Jährige wegen eines Gesprächs über den Film verhaftet wurde. Die Wahrheit sieht etwas anders aus.

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Es gibt Gerüchte, die halten sich hartnäckig. Folgende Geschichte, die sich um ein geplantes Verbrechen, um eine amerikanische Filmkomödie und einen Richterspruch aus Mönchengladbach rankt, gehört dazu: Eine junge Frau saß 2013 fast ein Jahr lang in Untersuchungshaft und wäre vom Landgericht Mönchengladbach beinahe wegen versuchter Anstiftung zum Mord verurteilt worden. Dieser Teil der Geschichte ist wahr. Richtig ist auch, dass die Ermittler auf das geplante Verbrechen stießen, weil sie Telefongespräche der damals 22-Jährigen wegen einer völlig anderen Sache abhörten.

Nun kommt der Part des Gerüchts, das auftauchte, als der dritte Teil der Komödie „Hangover“ zum ersten Mal im deutschen Fernsehen gezeigt wurde: Die 22-jährige Marokkanerin habe am Telefon über eine Episode aus „Hangover“ am Telefon erzählt, in der es um hohe Casino-Gewinne geht. Die Geschichte habe so realistisch geklungen, dass Ermittler die Frau anklagten und ins Gefängnis schickten, weil sie geglaubt hätten, die Dame wolle das schnelle Geld machen, um einen Auftragskiller zu engagieren. Erst dank einer wörtlichen Übersetzung des Telefongesprächs, das auf Arabisch geführt wurde, habe das Landgericht Mönchengladbach den Fehler aufgedeckt, die Frau freigesprochen und mit 7000 Euro entschädigt.

Die wahre Geschichte ist anders, hat aber trotzdem ein wenig mit dem Film zu tun. Es stimmt, dass die Frau in Untersuchungshaft landete, weil ihr vorgeworfen wurde, sie wolle ihren Ehemann ermorden lassen. Doch nicht das Gespräch über den „Hangover“-Film brachte die Ermittler zu dieser Annahme, sondern die mehrfachen Äußerungen der 22-Jährigen gegenüber einem Bekannten: „Ich will ihn loswerden.“ Und ihre Aufforderung: „Du musst mir helfen.“ Der Freund sollte für sie einen Auftragskiller finden.

Auch bei dem Freispruch für die Marokkanerin waren die Richter noch überzeugt davon, dass die damals 22-Jährige versucht hatte, ihren Mann umbringen zu lassen. Allerdings konnte das Gericht auch nicht mit Sicherheit ausschließen, dass die Angeklagte später strafbefreiend von diesem Versuch zurückgetreten ist. Und hier kommt der Film „Hangover“ mit der Casino-Episode wieder ins Spiel. In einem Gespräch mit ihren Bekannten, in dem es wie im Film um Personen ging, die im Casino Geld gewannen, weil sie Karten nach einem System spielten, sagte die 22-Jährige, dass sie selbst auch größere Beträge restlos verspielen würde, wenn sie das Geld dafür hätte. Keine Rede mehr davon, dass sie mit dem Geld einen Profikiller engagieren wolle. Zugunsten der Angeklagten ging das Gericht davon aus, dass die junge Frau von ihrem ursprünglichen Vorhaben Abstand genommen hatte — und sprach sie frei.