Vier Jahre Haft für Gladbacher Dealer
Ein 22-Jähriger hatte Drogen verkauft. Er lebte davon. Das Landgericht schickt ihn ins Gefängnis.
Mönchengladbach. Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist ein Mönchengladbacher vom Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 22-jährige Dealer hatte seit Februar vergangenen Jahres einen schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln betrieben.
Mit dem Verkauf von Marihuana, Amphetaminen und Ecstasy-Pillen hatte er seinen Lebensunterhalt und seinen eigenen Drogenkonsum finanziert. Unter anderem hatte der Mann seinen illegalen Handel auch in Aachen betrieben.
14 Betäubungsmittel-Verstöße hatte die Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft dem Mann in dem Prozess zur Last gelegt. Acht Fälle flossen in das Urteil der Richter zu vier Jahren ohne Bewährung ein. Der Angeklagte war geständig und akzeptierte die Freiheitsstrafe.
Ein weiteres Verfahren wegen einer Körperverletzung, bei der er nach einem Streit einem Mann die Nase brach, wurde eingestellt. Der Grund: Eine Strafe für diesen Gewaltausbruch hätte die Gesamtfreiheitsstrafe nicht mehr erhöht.