Vier Jahre Haft nach Messerattacke

Mönchengladbach/Viersen. Am Ende des Prozesses vor der 7. Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts wertete das Schwurgericht die Tat des Angeklagten (25), der zur Tatzeit erst ein paar Wochen in Viersen lebte, nicht mehr als versuchten heimtückischen Mord, wie es in der Anklage gestanden hatte.

Die Richter verurteilten den 25-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte am 3. August 2014 nach einem heftigen Streitgespräch mit einem polnischen Mittrinker auf den Mann eingestochen hat, weil der andere endlich still sein sollte. „Der hat meine Mutter beleidigt. Da bin ich auf den zugegangen und habe zugestochen“, hatte der Angeklagte bereits zu Prozessbeginn gestanden.

Aufgebracht durch den Streit nach der wodkareichen Party hatte der Angeklagte damals in der Küche nach dem Messer gegriffen, mit dem er Brote schmieren wollte. Durch den Messerstich hatte das Opfer eine fünf bis sechs Zentimeter tiefe Schnittverletzung im Brustkorb erlitten.

Dabei habe der Angeklagte den Tod des Mittrinkers in Kauf genommen. Mit dem Messer, einem gefährlichen Werkzeug, habe der Angeklagte eine gefährliche Körperverletzung verursacht, hieß es gestern in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Am Ende sei der Streit zwischen den drei Männern und dem Angeklagten, die in einer Viersener Wohnung flaschenweise Wodka getrunken hatten, nicht mehr aufzuklären gewesen, so die Richter. Nach dem Messerstich hatte sich der Angeklagte bei Bekannten versteckt und war später von Polizeibeamten festgenommen worden. Er hatte damals einen Alkoholpegel von 2,6 Promille. krü