Fälle in Mönchengladbach nachgewiesen Wanderfalken starben an hochansteckender Variante der Vogelgrippe

Mönchengladbach · Ein Bundesinstitut hat den Verdacht der Vogelgrippe bestätigt. Was das bedeutet.

Da war Wanderfalken-Nachwuchs noch munter.

Foto: Sabine Vennen

(gap/capf) Zwei der in St. Josef tot aufgefundenen Wanderfalken sind an einer hochansteckenden Variante der Vogelgrippe gestorben. Das bestätigte nun das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als das zuständige Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Wie die Stadt Mönchengladbach meldet, habe das Ergebnis am Dienstag vorgelegen. Es bestätigt einen Verdacht, da die verendeten Jungtiere bereits vergangene Woche vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Detmold positiv auf Vogelgrippe getestet wurden.

In einem Nistkasten der St. Joseph Grabeskirche an der Keplerstraße in Rheydt sind dieses Frühjahr drei Wanderfalken-Küken geschlüpft. Für die Gemeinde war das ein Grund zur Freude. Dann kam die traurige Nachricht, dass die Drillingsgeburt ohne Happy-End verlief: Der Nachwuchs ist leblos aufgefunden worden.

Wie jetzt bekannt wurde, ist zwei Vögeln eine „hochpathogene aviäre Influenza“ (also eine hochansteckende Vogelgrippen-Variante) zum Verhängnis geworden.

Wie die Stadt Mönchengladbach mitteilt, wird der Ausbruch der Vogelgrippe bei Wildvögeln in Mönchengladbach „jetzt unverzüglich an das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz gemeldet“.

Weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Aufstallpflicht für Hausgeflügel, werden hingegen nicht getroffen. Stattdessen fordert der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit alle Geflügelhalter in der Stadt weiter dringend auf, die gesetzlichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu zählt demnach: Gehaltenes Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel dürfen keinen Zugang zum Wasser der Tränke, zum Futter, zur Einstreu oder zu weiteren Gegenständen, die mit dem Geflügel in Berührung kommen, haben. Schuhwerk, Schubkarren, Arbeitsgeräte, mit denen man innerhalb der Geflügelhaltung arbeitet, müssen vor Verwendung gereinigt und desinfiziert werden, falls eine Verschleppung über diese Geräte nicht ausgeschlossen werden kann. Unklare Krankheits- und Todesfälle im eigenen Geflügelbestand müssen unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Geflügelhalter müssen Aufstallungsmöglichkeiten planen und vorbereiten, für den Fall, dass eine Aufstallungspflicht in Mönchengladbach notwendig ist. Geflügelhaltungen sollten bei der Tierseuchenkasse in Münster angemeldet werden, wenn dies noch nicht geschehen ist.

Die Vogelgrippe ist eine Viruserkrankung, die alle Vogelarten treffen kann. Und auch Säugetierarten – zum Beispiel Füchse und Robben, aber auch der Mensch – können daran erkranken. Ansteckungen beim Menschen sind aber sehr selten und erfolgen nur bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel.

(gap/capf)