Vor der Brandstiftung schwelte Streit
Der wegen versuchten Mordes angeklagte Rheydter (64) sagt, er habe gegen die Nachbarin vor Gericht ziehen wollen, vor deren Tür er später Feuer legte.
Mönchengladbach. Zuerst hatte sich die Hausverwalterin in einem Dilemma gesehen, als sie hörte, dass zwei ihrer Mieter an der Friedrich-Ebert-Straße im Unfrieden sind. Beide wohnten etwa gleich lange dort, jeweils über 20 Jahre, und hatten sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, immer pünktlich ihre Miete bezahlt.
„Aber vor fünf oder sechs Jahren kamen erste Briefe von Herrn K., in denen er sich bitter über seine Nachbarin beschwerte“, sagt die Verwalterin am Mittwoch vor Gericht im Prozess gegen einen 64-Jährigen wegen versuchten Mordes und Brandstiftung in dem Haus in Rheydt. „Der Ton wurde immer schärfer, unflätig sogar, wie ich es empfand.“
Zwischendurch habe sie durch den Hausmeister gehört, es habe auch Stecknadeln im Schloss der Wohnungstür bei der Nachbarin und rohe Eier unter der Fußmatte gegeben. Sogar von einem Eimer Wasser, den der Angeklagte über dem Kopf des Ehemanns der Nachbarin ausgegossen haben soll, habe sie gehört.
„Als er dann ankündigte, wegen des Lärms aus der Wohnung schräg unter ihm keine Miete mehr zu bezahlen, habe ich das als günstige Gelegenheit angesehen“, erzählt sie, warum sie in dem Nachbarschaftsstreit schließlich entschied, Mieter K. zu kündigen. Sie habe auch einen Termin beim Schiedsmann für die beiden organisiert, zu dem K. aber nicht gekommen sei.
„Ich wollte nicht mit Frau S. an einem Tisch sitzen. Ich wollte, dass unser Streit vor Gericht geht“, sagt der Angeklagte selbst dazu. Er hatte zu Beginn des Prozesses bereits gestanden, kurz vor dem angekündigten Besuch eines Gerichtsvollziehers sowohl vor der Tür der Nachbarin als auch in seiner Wohnung Feuer gelegt zu haben.
Wie schlimm die Flammen in dem Mehrfamilienhaus hätten wüten können, wenn sie nicht in beiden Fällen früh entdeckt worden wären, erläuterte der Brandsachverständige Guido Schweers dem Gericht.
Zuvor hatte ein Feuerwehrmann berichtet, dass bei dem Brand an der Tür der Nachbarin im ersten Stock für die Helfer sofort ersichtlich gewesen sei, dass es sich um Brandstiftung mit einer brennbaren Flüssigkeit handele. Sogar zwei Streichhölzer habe er gefunden.
„Nach fünf bis zehn Minuten hätte das Türblatt komplett gebrannt, etwas später wäre die Tür durchgebrannt gewesen“, so Schweers. Damit wäre auch der Weg durchs Treppenhaus für die Mieter der oberen Etagen versperrt gewesen.
Hätte das Feuer unbemerkt weitergebrannt, wäre nach Ansicht des Experten zumindest die Wohnung der Nachbarin ausgebrannt. Er gehe aber auch davon aus, dass die Hitze die Wohnung darüber auch entzündet hätte. Auch durch den Brand in der Wohnung des Angeklagten selbst seien ähnliche Folgen zu erwarten gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt. ahl