War es ein „Ehrenmord“?
Prozessauftakt: Erol P. (39) muss sich vor Gericht wegen des Mordes an seiner Ex-Frau und seiner Tochter verantworten. Um seine "Ehre" zu retten, so die Vertreterin der Nebenklage, habe Erol P. geschossen.
Mönchengladbach. Erol P. ist - unabhängig vom Ausgang des gestern gegen ihn eröffneten Mordprozesses - nicht das, was man einen netten Mann nennt. Seine Frau ließ sich scheiden, weil er sie misshandelte und unterdrückte. Auch soll er, so die Staatsanwaltschaft, einer Frau bei einer Vergewaltigung in den Intimbereich gebissen und sie schwer verletzt haben.
Um seine "Ehre" zu retten, so die Vertreterin der Nebenklage (sie vertritt die Schwester der Ex-Frau), habe Erol P. geschossen. Die sehr emotional auftretende Rechtsanwältin Gülsen Celebi bezeichnet die Tat als "Mord wegen falsch verstandener Ehre". "Er fühlte sich aufgrund seiner traditionell geprägten Moral- und Ehrvorstellungen durch das Verhalten seiner Ex-Frau verletzt und gedemütigt."
Der Genannte sitzt, den kahl rasierten Kopf gesenkt, im Saal A 100 des Landgerichts. Nur ein einziges Mal sucht er den Blick zu seinen Verwandten, die in langen Mänteln und mit Kopftüchern zum Prozessauftakt in großer Zahl erschienen sind. Ein Dutzend Justizwachmeister und Polizisten bewachen den Prozess.
P.s Verteidiger, Rainer Pohlen und Gerd Meister, verweisen auf den gesundheitlichen Zustand ihres Mandanten: Erol P. sei seit Jahren in psychiatrischer Behandlung, wegen eines Suizidversuchs sei er im Jahr 2000 sogar eingewiesen worden. "Nach mehreren Zeugenaussagen hat er wochen-, monatelang Tag und Nacht im Auto vor dem Haus seiner Familie verbracht", erklärt Pohlen. Sein Mandant sei zudem vermindert schuldfähig.