Stromschlag: Nach Mutprobe im Koma
Weil er Freunden beweisen wollte, wie mutig er ist, kletterte ein 21-Jähriger an einer Bahnbrücke herum und fiel auf eine Hochspannungsleitung.
Mönchengladbach. Seinen Leichtsinn hätte ein 21-Jähriger wohnungsloser Gladbacher in der Nacht zu Donnerstag fast mit seinem Leben bezahlt. Mit sechs Freunden war er um 0.30 Uhr am frühen Donnerstagmorgen in Schrievers unterwegs. Als er seinen Kumpels, so die Polizei, "zeigen wollte, was für ein toller Hecht er ist", passierte das Unglück.
An der Wateler Straße kletterte er über das Brückengeländer zu der darunter verlaufenden Bahnlinie. "Um seinen Freunden zu imponieren, hielt er sich an dem Warnschild fest und baumelte mit seinem Körper über dem Abgrund", so Polizeisprecher Jürgen Lützen.
Das Schild, das er für seine Akrobatik benutzte, warnt vor einem lebensgefährlichen Stromschlag durch die 15000 Volt starke Oberleitung der Bahn. "Genau diese Oberleitung wurde dem jungen Mann zum Verhängnis", sagt Lützen. Denn in dem Moment, als sich der 21-Jährige beim Vor- und Zurückbaumeln mit seinen Beinen dem Hochspannungskabel näherte, schlug ein gewaltiger Funken über und versetzte dem Mann einen lebensgefährlichen Stromschlag.
Sofort versagte sein Körper die Kontrolle über seine Muskeln. Der junge Mann stürzte sofort rund sieben Meter in die Tiefe auf die Gleise der Nebenstrecke. Anwohner hatten einen grellen Lichtblitz - verbunden mit einem lauten Knall - gehört und die Polizei alarmiert. Sie gaben an, dass sie Menschen hätten weglaufen sehen.
Rettungskräfte bargen kurz darauf den lebensgefährlich verletzten Mann. Er hat schlimmste Brandwunden, wurde per Hubschrauber ins Uni-Klinikum Köln geflogen und dort in ein künstliches Koma versetzt. Momentan sei er außer Lebensgefahr. Die Situation wird aber weiterhin als "sehr kritisch" eingestuft.
Die Polizei hatte zunächst wegen eines möglichen Tötungsversuchs ermittelt. Im Laufe des Tages konnte sie die Freunde des Verunglückten ermitteln, die erklärten, was sich zutrug. Auf sie kommt ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung zu.