Geständiger Vergewaltiger: Gesucht, verhaftet – frei

Ein 18-jähriger Mann gestand eine Vergewaltigung und kam wieder frei. Laut Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff liegt kein Haftgrund vor.

<strong>Mönchengladbach. Nur sieben Tage dauerte die Suche, dann klickten am Wochenende die Handschellen. Der wegen Vergewaltigung gesuchte Mann (18) sitzt festgenommen auf dem Rücksitz des Polizeiwagens. Doch noch schneller als die Handfesseln zuschnappten gingen sie wieder auf. Denn die Polizei "musste" den mutmaßlichen Vergewaltiger wieder laufen lassen.

Wie die WZ berichtete, hatte der 18-Jährige die Tat nach seiner Festnahme gestanden. Dennoch sagte Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff am Montag auf WZ-Anfrage, dass es für ihn "keine rechtliche Möglichkeit" gegeben habe, Untersuchungshaft für den Mann zu beantragen.

Mit großem Aufwand hatte die Polizei öffentlich nach dem mutmaßlichen Vergewaltiger gesucht. Der soll am 14. Oktober einer 56-Jährigen an der Rheinstraße am Straßenverkehrsamt zuerst ein Messer an den Hals gehalten und sie dann ausgeraubt und missbraucht haben.

Vergewaltigung: Eine Vergewaltigung ist laut Strafgesetzbuch-Paragraf 177 jedes gegen den Willen des Opfers geschehenes Eindringen in den Körper.

Wehren: Dafür, ob der Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Opfers geschieht, ist es laut herrschender Rechtsauffassung nicht erforderlich, dass sich das Opfer wehrt.

Strafe: Die Mindeststrafe beträgt ein Jahr, die Höchststrafe 15 Jahre. Die Tat ist nach 20 Jahren verjährt. Danach ist keine Bestrafung mehr möglich.