Vergewaltiger laufen gelassen

18-Jähriger hat die Tat gestanden. Die Gladbacher Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen Haftgrund.

Mönchengladbach. Eine Woche lang hat die Polizei in Mönchengladbach nach einem Mann gesucht, der eine 56-jährige Frau erst mit vorgehaltenem Messer beraubt und dann auf einer Wiese vergewaltigt haben soll. Am Wochenende ging den Fahndern ein polizeibekannter 18-Jähriger ins Netz. Er hat die Tat gestanden, ist aber inzwischen "mangels Haftgrund" wieder auf freiem Fuß. Der Mönchengladbacher Oberstaatsanwalt Peter Aldenhoff: "Wir machen die Gesetze ja nicht, wir führen sie aus."

Laut Aldenhoff habe für ihn "keine Möglichkeit bestanden, eine Untersuchungshaft zu beantragen." Es habe bei dem 18-Jährigen weder Verdunklungsgefahr bestanden ("Er hat die Tat ja eingeräumt."), noch sei Fluchtgefahr gegeben, da der mutmaßliche Täter über "feste soziale Strukturen verfügt".

Ein weiterer Haftgrund wäre eine Wiederholungsgefahr gewesen. Und die sieht Aldenhoff ebenfalls nicht. Seine Begründung: "Der Täter macht Angaben, die der Version des Opfers widersprechen." Es sei daher nicht zweifelsfrei zu beweisen, dass der 18-Jährige wirklich gewusst hat, dass er den Beischlaf gegen den Willen der 56-jährigen Frau vorgenommen hat.