Wegen Todesfällen Heime durchsucht

Die Ermittlungen wegen möglicher Pflegefehler sind ausgedehnt worden. Es sind mittlerweile 34 verdächtige Fälle im Visier.

Mönchengladbach. Die Polizei hat am Freitag weitere Pflegeheime in Mönchengladbach durchsucht und Akten beschlagnahmt. Weitere Details wie die Namen der Einrichtungen oder Träger sollen angesichts der laufenden Ermittlungen noch nicht bekannt gegeben werden. Staatsanwaltschaft und Polizei sprechen lediglich von "Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Träger".

Hintergrund für die Durchsuchungen sind seit Juli laufende Ermittlungen wegen drei Strafanzeigen gegen die Caritas. Eine Angehörige hatte nach dem Tod ihres 85 Jahre alten demenzkranken Vaters in einem Caritas-Pflegeheim in Hehnerholt Anzeige erstattet. Das gleiche tat ein Arzt, weil eine seiner Patientinnen im Caritas-Heim Giesenkirchen aus seiner Sicht in Lebensgefahr geraten war, weil eine Wunde nicht ordnungsgemäß verpflegt wurde.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Caritas waren im Juli bereits Akten in beiden Heimen beschlagnahmt und ein Zeugenaufruf veröffentlich worden. "Bei der nachfolgenden Auswertung von Unterlagen und durch Hinweise aus der Bevölkerung ergaben sich Anhaltspunkte für weitere - möglicherweise - strafbare Pflegefehler", so die Staatsanwaltschaft am Freitag. Mittlerweile gehe es um 34 Fälle möglicher strafbarer Handlungen, sprich: Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Denn es werde wegen mehrerer Todesfälle ermittelt. "Zahlen nennen wir nicht", sagte ein Polizeisprecher.

Ein Fall, bei dem die Staatsanwaltschaft jetzt tiefer eingestiegen ist, ist der einer Frau, die im Juli dieses Jahres in einem Pflegeheim verstarb. Ihr Sohn soll ausgesagt haben, er habe sie zwei Jahre zuvor aus einer Einrichtung geholt, weil sie dort in einem immer schlechteren gesundheitlichen Zustand gewesen sei.

Am Freitag wurden Akten von Ärzten, Krankenhäusern und zwei Pflegeheimen, die die Seniorin über die Jahre behandelt und aufgenommen hatten, beschlagnahmt. Dazu sollen aber auch beispielsweise Unterlagen aus einer Kurzzeitpflege-Einrichtung gehört haben, in der die Frau vor zwei Jahren lediglich vier Tage verweilte. Auch eine private Kurzzeitpflegeeinrichtung in Rheindahlen soll am Freitag Besuch von der Polizei bekommen haben.

Ob tatsächliche Pflegefehler vorliegen und diese als Körperverletzungen und damit Straftaten zu werten sind, müssten die weiteren Ermittlungen zeigen, so die Staatsanwaltschaft. In den Fällen, in denen Gepflegte starben, müsse klar nachgewiesen werden, ob Pflegefehler "todesursächlich" gewesen seien. Das Auswerten der Beweismittel durch Sachverständige und weitere Vernehmungen würde noch "länger" dauern.