Weihnachtsdorf: Frau wehrt sich per Gericht gegen Lärm
Anwohnerin stört die Kühlmaschine der Eisbahn.
Mönchengladbach. Eine Anwohnerin des Alten Marktes hat beim Mönchengladbacher Amtsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Sie fühlt sich von der Kühlmaschine gestört, die dafür sorgt, dass die Eisbahn nicht schmilzt. Sie verlangt, dass das Gerät von 22 bis 6 Uhr abgeschaltet wird. „Das geht auf gar keinen Fall“, sagt der Schausteller Bruno Dreßen, dem der Antrag gilt. Denn dann würde die Eisschicht über Nacht auftauen, „und es würde viele Stunden dauern, bis das Eis wieder fest wäre.“
Bruno Dreßen, Schausteller
Dreßen hatte die Anwohnerin an seinen Glühwein-Stand eingeladen, um das Problem aus der Welt zu schaffen. „Aber sie ließ sich auf keinen Kompromiss ein“, sagt der Schausteller. Dabei hatte er ihr und ihren beiden Kindern Karten für die Eisbahn und weitere Gutscheine angeboten. „Ich verstehe, dass sie sich gestört fühlt“, sagt er. „Aber ich lasse mich nicht beschimpfen.“
Das Umweltamt hatte die Anwohnerin auch schon informiert. „Ein Kollege war bei ihr, hat aber keine schnelle Lösung für das Problem gefunden“, sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Von Bruno Dreßen habe er erfahren, dass das Kühlgerät für Volksfeste zugelassen ist. „Dennoch werden wir wohl nicht darum herum kommen, Messungen durchführen zu lassen“, sagt der Stadtsprecher.
Vorläufig bleibt aber abzuwarten, wie das Gericht mit dem Antrag verfahren und wie die Juristen entscheiden werden. „Die Entscheidung wird auf jeden Fall kurzfristig getroffen“, sagt Dr. Martin Alberring, Sprecher des Landgerichts. Der Anwohnerin und dem Schausteller stehe es in der Folge frei, Rechtsmittel einzulegen. Das würde Bruno Dreßen auf jeden Fall machen. „Ich kann ja nicht auf die Eisfläche verzichten“, sagt er. „Sollte die Dame recht bekommen, würde ich mich umgehend dagegen wehren.“