Werbegestaltung: Es kann nicht nur eine Satzung geben

Die städtischen Planer müssen vermutlich mehr als zehn Werbesatzungen erarbeiten.

Werbegestaltung: Es kann nicht nur eine Satzung geben
Foto: Ilgner

Mönchengladbach. Der Streit um den Schriftzug des Modeunternehmens Brax an einem Gebäude der Hindenburgstraße hat Stadt und Politik geeint und zu einer Lösung gedrängt: Es sollte für die Citybereiche von Alt-Gladbach und Rheydt sowie die Stadtteilzentren eine Werbegestaltungssatzung geben. Dies ist aber in dieser Form nicht möglich, berichtete am Dienstag Planungsamtsleiter Jürgen Beckmann im Planungs- und Bauausschuss.

Nicht möglich heißt: Es kann nicht die eine Satzung geben, die so quasi über die ganze Stadt gestülpt werden kann. Es kann nicht einmal eine gemeinsame für die Zentren von Alt-Gladbach und Rheydt erstellt werden — wenn man denn Klagen ausschließen will. „Verwaltungsgerichte haben ähnliche Satzungen in anderen Kommunen gestoppt“, sagte Beckmann.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Es werden mehrere Werbesatzungen erarbeitet, jeweils mit lokalen Ausprägungen. Man gehe von einer zweistelligen Zahl aus, teilte Beckmann mit. Beckmann: „Es ist sinnvoll, dies zu machen. Aber es ist eine Kärrnerarbeit, die uns vermutlich Jahre beschäftigen wird.“ Zwei Fragen interessierten dabei die Planungspolitiker: Wie verbindlich ist die jeweilige Werbegestaltungssatzung? Und soll es einen Gestaltungsbeirat geben, der fachlich bewertet, was sein darf und was nicht?

Zum Hintergrund: Das Modeunternehmen Brax hat an der Fassade eines Gebäudes an der Hindenburgstraße einen Schriftzug mit seinem Namen angebracht. Doch die Stadtverwaltung monierte diese Außenwerbung gleich zweimal und verweigerte die Genehmigung. Das ging dann so weit, dass Brax über eine Klage nachdachte und die Politiker sich zum Handeln gezwungen sahen. Eine Werbegestaltungssatzung soll mittelfristig den Weg aus dem Dilemma weisen.

Die CDU sprach gestern davon, dass die Satzungen „Leitlinien“ vorgeben, aber keine „Verbotssatzungen“ darstellen sollen. Genau das ist aber der Knackpunkt. Eine Gestaltungssatzung werde einen restriktiven Charakter haben, sagte Planungsamtsleiter Beckmann: „Man muss klar sagen, was man will und das dann durchziehen. Sonst brauchen wir uns die ganze Arbeit gar nicht zu machen.“

Beckmann weiter: „Wir Planer brauchen klare Regeln. Die Politik gibt diese vor. Und die Erfahrung hat gezeigt, dass Unternehmer mit Regeln umgehen können.“