Werbung soll weniger grell sein
Planungs- und Bauausschuss: Satzung zu Werbung und zu Sondernutzungen soll in die Bürgerbeteiligung gehen.
Wenn es um Werbung geht, ist Venlo ein Vorbild. Die Stadt an der niederländischen Grenze hat die Werbung im Stadtbild streng reguliert — und genauso soll das künftig auch in Mönchengladbach gelten. Die Verwaltung hat eine entsprechende Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen erarbeitet, die in der Gladbacher City genau regelt, welche Werbung an Geschäften noch erlaubt ist — und was nicht mehr. „In Venlo sieht man, wie schön geordnet und attraktiv Werbung sein kann und zu einem ruhigen Stadtbild beiträgt“, sagte die Stadtplanerin Hanna Witte den Mitgliedern des Planungs- und Bauausschusses. Eine ähnliche Satzung gilt bereits für die Rheydter Innenstadt. Der Planungs- und Bauausschuss stimmte zu, nun in die Bürgerbeteiligung zu gehen.
„Wildwuchs“, nannte Planungsdezernent Gregor Bonin das, was er beim Gang durch die Gladbacher Innenstadt wahrnimmt. Vielerorts sei Architektur nur die Halterung für Werbung. „Wir sehen die Notwendigkeit, die Werbeanlagen zu regulieren, weil viele Anlagen das Stadtbild abwerten“, sagte Hanna Witte. Das werde immer mehr von Werbeanlagen dominiert, deren ästhetischer Anspruch in dem Maße gesunken ist, in dem die Strahlkraft der Konkurrenz-Werbung überboten werden soll. „Das geht zu Lasten des Erscheinungsbildes. Werbung soll zurückhaltend, stadtbildverträglich nach einheitlichen Kriterien sein“, sagte Witte. Geschäfte sollen künftig ihre Werbung am Gebäude nicht mehr mit einer grell-farbigen Fläche unterlegen, sondern nur die Buchstaben für den Schriftzug an der Fassade anbringen. Die Werbung darf maximal die Hälfte der Fassadenbreite beanspruchen, und die (in die Buchstaben integrierte oder nach hinten abstrahlende) Beleuchtung muss einfarbig sein. Grell und bunt ist künftig verboten. Gleiches gilt für großflächig aufgepinselte Werbung an Häuserfassaden, auch sie muss künftig transparent sein. Dadurch sollen sie schlichter und eleganter wirken. Schaufenster dürfen nur noch zu 20 Prozent mit Werbung abgeklebt sein. Einzelhändler, die sich nicht an die Vorgaben halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit — und werden entsprechend bestraft. Allerdings wird so die Gladbacher City nicht auf einen Schlag hübscher: „Bestehende und genehmigte Anlagen unterliegen dem Bestandsschutz, die Regelung greift erst, wenn sie demontiert oder verändert wird“, räumte Witte ein.
Darüber hinaus sollen auch so genannte Sondernutzungen (also Außengastronomie und Werbung auf dem Gehweg) in der Innenstadt nach einer neuen Gestaltungsrichtlinie geregelt werden. Vor Kiosken und Geschäften zum Beispiel hat die Stadt immer mehr Werbeständer und sogenannte Passantenstopper ausfindig gemacht — die sollen verboten werden, um die Gehwege barrierefrei zu machen. Warenständer vor Geschäften sollen maximal 1,30 Meter hoch und aus hochwertigem Material gestaltet sein — Plastik soll verschwinden aus dem Stadtbild.
Vor Cafés und Restaurants muss die Außenmöblierung einheitlich sein, Sonnenschirme dürfen nur einfarbig sein mit einem höchstens kleinen Werbeaufdruck, und Pflanzen dürfen nicht als Begrenzung der Fläche, sondern nur innerhalb der Gastronomie aufgestellt werden. Am Alten Markt und St. Vith muss die Außenmöblierung überdies in „hellen und dunklen Erdtönen“, nicht aber in „rötlichen Erdtönen“ gestaltet sein.
Eine Richtlinie zur Gestaltung der Außengastronomie gilt bereits in der Altstadt seit 2006. „Dadurch haben wir eine sehr schöne Entwicklung erreicht“, sagte Witte. Die Gestaltungsrichtline wird nun verschärft und ausgeweitet. Der Geltungsbereich erstreckt bis zum Hauptbahnhof und zum Schillerplatz im Osten, bis zur Fliethstraße im Süden und entlang des Geroweihers bis zur Aachener Straße. Die Werbesatzung soll auf einem ähnlichen Gebiet gelten.
Auch für diese Richtlinie beschloss der Ausschuss, in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Nun soll die Satzung ausgelegt werden, um Bürger, Einzelhandelsverband und weitere städtische Gesellschaften einzubeziehen und in die Diskussion gehen. Nicht alle Politiker waren gestern mit den Vorschlägen der Verwaltung glücklich: „Die Hindenburgstraße muss Geschäftsstraße bleiben. Da ist die Richtlinie fehlangebracht“, sagte etwa Thomas Diehl, sachkundiger Bürger der Grünen.