Mordprozess 18-Jähriger rast mit Auto auf Parkplatz - Mutter aus Düsseldorf stirbt
Darmstadt · Eine Familie macht Rast auf einem Parkplatz in Südhessen. Völlig unerwartet rast ein 18-Jähriger auf der Flucht vor der Polizei in den parkenden Wagen. Eine Mutter wird tödlich verletzt. Ab Donnerstag muss sich der Mann vor Gericht verantworten.
Auf der Flucht vor Zivilfahndern rast ein junger Mann mit einem Auto mit 150 Stundenkilometern auf einen Autobahnparkplatz in Südhessen. Das Fahrzeug kracht am 30. Dezember 2018 in den geparkten Wagen einer Familie aus Düsseldorf. Eine 39 Jahre alte Mutter wird so schwer verletzt, dass sie kurze Zeit später stirbt. Ein 18-Jähriger muss sich von diesem Donnerstag (18.7.) an wegen der folgenschweren Kollision vor dem Landgericht Darmstadt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.
Der 18-Jährige soll ohne Führerschein mit einem nicht zugelassenen Auto auf der A5 gefahren sein, als ihn eine Zivilstreife zum Anhalten aufforderte. Um der Polizei zu entkommen soll er auf das Gaspedal getreten und schließlich mit 150 Stundenkilometern auf den Parkplatz „Fuchsbuckel“ gerast sein. Dort machte die Familie gerade eine Pause, als der Fluchtwagen in das geparkte Auto krachte. Die auf der Rückbank sitzende Mutter erlitt tödliche Verletzungen. Ihr zehn Jahre alter Sohn wurde schwer verletzt. Der Vater war zum Unfallzeitpunkt auf der Toilette und erlitt einen Schock. Der 18-Jährige wurde schwer verletzt und sitzt seit seiner Genesung in Untersuchungshaft.
Die Anklage lautet einer Gerichtssprecherin zufolge auf Mord, weil eine andere Straftat, das Fahren ohne Führerschein mit einem nicht versicherten Auto, verdeckt werden sollte. Der Fahrer habe wissentlich in Kauf genommen, dass bei seinem Manöver Menschen getötet werden könnten. Das Auto sei hier Tatmittel - ist also quasi die Waffe.
Sollte der 18-Jährige nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da der Angeklagte zwar volljährig, aber noch nicht 21 Jahre alt ist, könnte er auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Hier liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. Sollte das Gericht bei einem Mord eine besondere Schwere der Schuld feststellen, kann die Strafe auch 15 Jahre betragen.