Finanzen NRW-Finanzämter verschicken fehlerhafte Steuerbescheide
Münster · In NRW werden fehlerhafte Einkommenssteuer-Bescheide verschickt. Betroffene Steuerzahler können sich ihr Geld aber wiederholen.
Weil die Finanzverwaltung mit der Umsetzung der im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Steueränderungen derzeit noch nicht nachkommt, haben Bürger in Nordrhein-Westfalen fehlerhafte Bescheide erhalten. Die Umstellung der durch das Familienentlastungsgesetz notwendigen Steuer-Änderungen werde voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein, teilte die Oberfinanzdirektion NRW in Münster mit.
Bei den bis dahin ergehenden Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheiden könnten die aktuellen Gesetzesänderungen des Familienentlastungsgesetzes allerdings derzeit noch nicht berücksichtigt werden.
Betroffen sind nach einem Bericht des Informationsdienstes „Markt Intern“ zahlreiche Gesetzesänderungen. So wurde etwa der steuerliche Kinderfreibetrag von 7428 auf 7620 Euro erhöht. Betroffene Steuerzahler könnten sich das Geld spätestens mit der Jahressteuererklärung zurückholen, hieß es. Für eine vorherige Korrektur sei eine schriftliche Mitteilung an das zuständige Finanzamt notwendig.