Extremismus NRW kann 25 Gefährder nicht abschieben
Düsseldorf · Eine Vielzahl an mutmaßlichen Schwerkriminelle dürfen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Diese kommen aus unterschiedlichen Szenen.
NRW kann 25 sogenannte Gefährder nicht ins Ausland abschieben, obwohl sie „ausreisepflichtig“ sind. Dies sei jeweils aus „tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht möglich, heißt es in einem Papier für den Landtag. Seit dem 1. Januar wurden drei Gefährder abgeschoben.
Insgesamt zählt man in NRW laut Innenministerium zurzeit 189 islamistische Gefährder. Sieben weitere kommen aus dem Bereich „ausländische Ideologie“ - womit zum Beispiel in Deutschland verbotene ausländische Parteien oder Bewegungen gemeint sind. Zudem gibt es laut Ministerium 17 Gefährder aus dem rechten Spektrum. Aus der linken Szene gibt es keinen.
Warum die ausreisepflichtigen Gefährder konkret nicht abgeschoben werden, geht nicht hervor. Zuletzt lag es zum Beispiel daran, dass man die Herkunft der Betroffenen nicht herausfinden konnte - oder Gefährder sich gerichtlich wehrten.