Gerichtsurteil Polizei-Bewerber in NRW: Totenkopf-Tattoo ist kein Grund für Ablehnung
Düsseldorf · Bewerber dürfen auch mit einem Totenkopf-Tattoo Polizist in NRW werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden - mit dieser Begründung.
Ein Bewerber für den Polizeidienst in NRW darf nicht wegen einer Totenkopftätowierung abgelehnt werden. Seine Bewerbung dürfe nicht mit der Begründung, das Motiv lasse auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen, zurückgewiesen werden, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag. Auf seinem Oberarm habe der Polizeibewerber noch weitere Motive wie etwa einen Engel und eine Friedenstaube tätowiert, die keine Anhaltspunkte für eine Gewaltverherrlichung böten.
Zwar könne ein Tattoo Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers begründen, etwa wenn dieses nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Das hänge jedoch vom tätowierten Motiv, der "Einbettung in ein etwaiges Bildprogramm" und den Beweggründen für das Tattoo ab. Im Fall des Bewerbers habe die Einstellungsbehörde argumentiert, dass die Zähne im Kiefer des Totenschädels "überdimensional groß" und daher angsteinflößend seien. Risse im Schädel deuteten zudem auf Gewalteinwirkung hin.
Das Gericht kam zu einem anderen Schluss. Auf dem Oberarm des Bewerbers seien neben dem Schädel samt Skelett auch ein Engel, eine Friedenstaube und ein Auge abgebildet. Zusammen stünden die Motive für Werte und Eigenschaften, die für seinen Lebensweg "von besonderer Bedeutung seien", erklärte er. Der Engel stehe etwa für Schutz und Geborgenheit. Das Skelett mit Sanduhr symbolisiere die menschliche Vergänglichkeit und sei Mahnung dafür, seine Lebenszeit sinnvoll zu nutzen.
Das Gericht verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen dazu, den Mann vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzug einzustellen. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.