Nach Wolfsrissen am Niederrhein und in Krefeld „Problem-Wölfe“ in NRW: Tiere dürfen notfalls abgeschossen werden
Wölfe dürfen in NRW im Extremfall abgeschossen werden. Das Landeskabinett hat eine neue Verordnung beschlossen.
Der Umgang mit sogenannten Problem-Wölfen in Nordrhein-Westfalen soll künftig klarer geregelt werden. Das Landeskabinett hat eine neue Wolfsverordnung beschlossen, wie das Umweltministerium am Donnerstag bestätigte. Sie schafft rechtliche Grundlagen, um das aktive Vertreiben und im Extremfall auch den Abschuss von Wölfen möglich zu machen. Wolfsrisse hatte es zuletzt am Niederrhein und in Krefeld gegeben.
„Am Niederrhein funktioniert die viel beschworene Co-Existenz von Wolf und Mensch einfach nicht. Das Wolfsrudel dort stresst Bürger, Schäfer, Landwirte und Ponybesitzer unglaublich“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Zudem belaste es den Haushalt ihres Ministeriums: „Im schlimmsten Fall würde mich dieses einzelne Rudel elf Millionen Euro kosten, wenn man Herdenschutz auf allen Weiden und Pferdekoppeln im Wolfsgebiet umsetzen würde.“
Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt. Die neue Verordnung regelt die Ausnahmen, nach denen die Tiere vergrämt oder getötet werden dürfen. Die Entnahme, also der Abschuss, ist demnach etwa zulässig, wenn ein Wolf Menschen verletzt oder sich aggressiv verhalten hat. Vergrämt werden dürfen Wölfe künftig zum Beispiel, wenn sie sich Menschen auf unter 30 Metern Entfernung nähern. „Vergrämen“ bedeutet das Vertreiben mit vorübergehenden Schmerzen, in Niedersachsen etwa durch Beschuss mit Gummigeschossen.