Neue Regelung für alte Abwasserleitungen Prüfung nicht mehr nötig
DÜSSELDORF · (rps). Bislang mussten Besitzer von Eigenheimen ihre privaten Abwasserkanäle, die innerhalb von Wasserschutzgebieten liegen und ab dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, bis zum Ende des Jahres 2020 auf ihre Dichtigkeit hin prüfen lassen.
Durch eine seit dem 13. August geltende Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW ist diese Verpflichtung aufgehoben. „Damit entfällt die Funktionsprüfung für diese privaten Abwasseranlagen. Darüber hinaus wurde auch die bisher erforderliche Wiederholungsprüfung für Grundstücke in Wasserschutzgebieten, auf denen häusliches Abwasser anfällt, abgeschafft“, nennt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Neuregelungen. Prüfpflicht im Wasserschutzgebiet bleibt in folgenden Fällen: Wurden Abwasserleitungen für Eigenheime vor 1965 errichtet und befindet sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, musste die Prüfung bis 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Die untere Wasserschutzbehörde und in bestimmten Fällen auch der Stadtentwässerungsbetrieb können den Nachweis der Prüfung für diese Abwasserleitungen weiterhin einfordern.
Aufgenommen in die Neuordnung wurde die Pflicht zur Prüfung privater Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten für Fälle, in denen ein begründeter Verdacht bei einem Grundstückseigentümer auf Undichtigkeit des häuslichen Kanals besteht – und zwar dann, wenn bei der Überprüfung des kommunalen Kanalnetzes eines der folgenden Dinge festgestellt wurden: Ausschwemmungen von Sanden und Erden, Ausspülungen von Scherben,
Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des Kanals schließen lassen, oder Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen Anschlusskanals in den kommunalen Kanal. Die Prüfpflicht besteht auch, wenn Absackungen im Grundstücksbereich oder im Bürgersteigbereich oberhalb des Verlaufs des häuslichen Anschlusskanals festgestellt wurden, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden schließen lassen. Zudem muss geprüft werden, wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit an den Stadtentwässerungsbetrieb gemeldet werden. Wer ein neues Haus baut oder etwa zusätzliche Anschlüsse an die bestehende Entwässerungsanlage verlegt, muss den Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Abwasserkanäle unmittelbar nach Fertigstellung auch weiterhin überprüfen lassen. Diese Pflicht ist unabhängig davon, ob die Errichtung beziehungsweise wesentliche Änderung von Leitungen in oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes erfolgen.
Ferner gilt: Bislang musste bei allen geprüften Abwasserkanälen nach jeweils 30 Jahren eine Wiederholungsprüfung erfolgen. Diese Nachprüfung ist nun gestrichen.