Bundestagswahl in Ratingen Gut sortiert: So werden Stimmen gezählt
Ratingen · 65.669 Ratinger konnten ihre Stimme zur Bundestagswahl 2025 abgeben. Jeder Wähler hatte eine Erst- und eine Zweitstimme. Sechs Kandidaten und 18 Parteien standen im Wahlkreis 104 (Heiligenhaus, Ratingen, Velbert und Wülfrath) auf dem Wahlzettel. Die Auszählung ist ganz schön kompliziert.
Sonntag 18 Uhr: Die Wahllokale schließen. Für die Kandidaten ist die Wahl gelaufen. Für die 768 Wahlhelfer in Ratingen geht die Arbeit jetzt erst richtig los. In den 24 Briefwahlbezirken und 72 Wahllokalen kommen die Stimmzettel auf den Tisch. Konzentriert machen sich die Teams (Wahlvorsteher, Stellvertreter und vier Beisitzer in einem Briefwahlbezirk, sechs Beisitzer in einem Wahlkreis) an die Arbeit.
Sortierung 1: Hier werden alle Stimmzettel aufgehäuft, bei denen Erst- und Zweitstimme gültig sind und wo Kandidat und Partei zusammengehören. Weil es im Wahlkreis Mettmann II sieben Bewerber einer Partei gibt, müssen sieben Häufchen gebildet werden.
Sortierung 2: Hier landen alle Stimmzettel, wo bei Erst- und Zweitstimme unterschiedlich votiert wurde, also Kandidat X und Partei Y.
Sortierung 3: Jetzt werden alle leeren Stimmzettel gesammelt oder solche mit mehr als zwei Kreuzchen.
Sortierung 4: Das sind alle Stimmzettel „mit Anlass zu Bedenken“, wie es amtlich heißt. Etwa wenn durchgestrichen oder korrigiert wurde. Erst dann geht das Zählen los – mit Sortierung 1. Gezählt wird immer zweimal, einmal zur Kontrolle. Das Ergebnis wird in eine Tabelle eingetragen unter der Rubrik „gültige Stimmen“. Dann wird die Sortierung 3 gezählt. Leere Stimmzettel sind ungültig. Ihre Anzahl wird in der Tabelle bei den ungültigen Stimmen notiert.
Als nächstes nehmen sich die Wahlhelfer die Sortierung 2 vor und sortieren die Stimmen nach den angetretenen Parteien. Das sind im Wahlkreis Mettmann II 18. Da es sein kann, dass Wähler nicht von ihrer Zweitstimme Gebrauch gemacht haben, muss ein zusätzliches Häufchen gebildet werden. Das Zweitstimmen-Ergebnis wird in der Tabelle notiert.
Dann werden die 19 Häufchen neu sortiert, diesmal nach der Erststimme. Im Wahlkreis Mettmann II sind sieben Partei-Kandidaten angetreten. Also werden sieben Häufchen gebildet – und ein achtes für Wähler, die von ihrer Erststimme keinen Gebrauch gemacht haben. Das Ergebnis der Erststimmen wird in der Tabelle notiert.
Schließlich wenden sich die Wahlhelfer der Sortierung 4 zu, wo es „Anlass zu Bedenken“ gibt. In jedem einzelnen Fall entscheidet der Wahlvorstand, ob die Stimmabgabe gültig ist und wie sie gewertet wird. Bei Briefwahlvorständen stimmen sechs Mitglieder ab, bei Wahllokalen acht. Es entscheidet die Mehrheit, bei einem Patt gibt die Stimme des Wahlvorstehers den Ausschlag. Pro Wahlbezirk gebe es durchschnittlich zehn Fälle dieser Art.
Damit ist die Auszählung abgeschlossen. Die Einzelergebnisse werden addiert und überprüft, ob die Summen übereinstimmen. Der Wahlvorstand setzt telefonisch eine Schnellmeldung an das Wahlamt ab. Alle Stimmzettel werden verpackt. Schließlich muss noch eine Niederschrift angefertigt und von allen Wahlhelfern unterzeichnet werden. Der Wahlvorstand und/ oder sein Stellvertreter bringen die Stimmzettel ins Wahlamt.
Die Wahlhelfer sind übrigens ehrenamtlich im Einsatz. In Ratingen erhalten sie ein „Erfrischungsgeld“. Wahlvorsteher und stellvertretende Wahlvorsteher erhalten 60 Euro, Schriftführer 50 Euro und Beisitzer 40 Euro.
„Bei 70 Prozent der abgegebenen Stimmen sind Erst- und Zweitstimme gleich für eine Partei“, so die Erfahrung aus vergangenen Wahlen. Ganz wichtig sei: Die Wahlvorstände müssten viel Wahlerfahrung haben. „Wahlvorstände und Stellvertreter werden geschult und haben auch einen Leitfaden an die Hand bekommen.“