Winter in Dormagen Stadt ist gut auf Frost und Schnee vorbereitet

Dormagen · In den nächsten Tagen wird es frostig. Die Technischen Betriebe (TBD) haben dafür vorgesorgt.

Die nächsten Tagen werden frostig. Daher könnte es glatt werden. Doch die TBD sind bestens vorbereitet.

Foto: dpa/Arne Dedert

Die Winterreifen sind aufgezogen, die Räum- und Streufahrzeuge stehen bereit. Die Stadt hat den Wetterbericht im Blick, der vor allem für die Nächte Minusgrade vorhersagt, aber auch der erste Schnee soll fallen. Aber das ist kein Problem. „Die Stadt Dormagen ist gut auf den Winter vorbereitet. Unsere Salzsilos sind wie in den Vorjahren mit rund 300 Tonnen Salz gut gefüllt“, sagt Stadtsprecher Nils Heinichen. Er ist zuversichtlich, dass die kommende Kälte kein Problem sein wird, denn die Mitarbeiter sind bereits in entsprechende Einsatzpläne eingeteilt. Und: „Die Personalsituation ist derzeit gut“.

Doch welche Straßen werden wann zuerst geräumt oder gestreut? Grundsätzlich werden bei Glätte die stärker befahrenen Straßen und Hauptverkehrsadern zuerst von der TBD im Auftrag der Stadt Dormagen geräumt und gestreut. Vorrang haben dabei Fußgängerüberwege und Hauptverkehrsstraßen sowie Straßen, auf denen öffentliche Verkehrsmittel verkehren. Erst dann folgen die kleineren Ortschaften und das auch nur bedingt. Welche Straßen geräumt und gestreut werden, steht im Winterdienstverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung. Wer googelt, kommt direkt zum entsprechenden pdf. Damit um 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, wird um 4.45 Uhr morgens mit dem Streudienst begonnen. Von 7 Uhr bis 20 Uhr werden die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Außerhalb der Ortschaften räumt und streut der Landesbetrieb Straßen NRW. Wenn es erst in den späten Morgenstunden schneit, kann sich der Räum- und Streueinsatz durch den Berufsverkehr verzögern, da auch die Einsatzfahrzeuge im Stau stehen. Insgesamt sind sieben Fahrzeuge im Einsatz, drei Großfahrzeuge und vier Schmalspurfahrzeuge.

Grundstückseigentümer müssen übrigens dafür sorgen, dass die Gehwege vor ihrer Haustür rutschfrei sind. Denn auch die Straßenanlieger sind zum Winterdienst verpflichtet. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Den Anliegern obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Wird es glatt, sollten Grundstückseigentümer mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Granulat oder mit auftauenden Stoffen streuen. Gehwege mit Bäumen oder angrenzender Begrünung, Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut werden.