Prozess: Haftstrafen für alle acht Angeklagten
Urteil zur Schwarzarbeit in Schlachthöfen.
Dormagen. "Das Gewerbe scheint von diesen Straftaten durchdrungen zu sein", sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag über die Arbeit an deutschen Schlachthöfen.
Das Düsseldorfer Landgericht verurteilte Unternehmer Axel H. wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens von Löhnen zu fünfeinhalb Jahren Haft. Die sieben geständigen Komplizen des 47-Jährigen, 34 bis 60 Jahre alt, erhielten Strafen von einem Jahr und acht Monaten bis vier Jahren und zehn Monaten.
Sie hatten 1000 meist rumänischen Leiharbeitern über ein Geflecht von 50 Firmen von Dormagen aus gesteuert. Fiskus und Sozialversicherungen wurden um 15 Millionen Euro geprellt. Es wurden Schein-Unternehmen gegründet und in die Insolvenz geschickt.
Die Schwarzlohnzahlungen seien durch ein Datensystem koordiniert worden, das Führungsteam habe so "in Saus und Braus" gelebt, sagte die Richterin. Nun seien alle Beteiligten finanziell ruiniert.
Mit den Strafen entsprach das Gericht im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Im Gegenzug zu den Geständnissen war der Strafrahmen mit den Verteidigern ausgehandelt worden. Eine Buchhalterin hatte gestanden und damit die Komplizen in Zugzwang gebracht. "Die Taten wären ohnehin aufgeklärt worden. Es hätte nur länger gedauert und die Strafen wären höher ausgefallen", sagte die Richterin.