Kontrollen in Dormagen 250 Corona-Verstöße in Dormagen
Dormagen. · (ssc) Die Mitarbeiter der Stadt Dormagen haben in den vergangenen Monaten mehr als 250 Verstöße gegen die Sicherheitsregeln während der Corona-Pandemie geahndet. Diese Zahl nannte Stadtsprecher Max Laufer.
Der mangelnden Disziplin einer Minderheit – angesichts einer Einwohnerzahl von deutlich über 60 000 – stehen zusätzliche Einnahmen für die Stadtkasse gegenüber.
Die genaue Summe der Erträge gab die Stadt nicht bekannt – unter anderem mit der Begründung, dass Bußgelder erst gezählt bzw. verbucht würden, wenn der dazugehörige Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Aus dem Rathaus gab es aber eine Differenzierung der Delikte mit „Annäherungswerten“, wie Max Laufer formulierte.
Die Verwaltung unterscheidet zwischen dem privaten/öffentlichen Bereich und dem Bereich Gewerbe. Im ersten Sektor entfiel der Löwenanteil der Verstöße auf eine Missachtung des Kontaktverbots, dessen strikte Einhaltung vor allem auf dem bisherigen Höhepunkt der Pandemie in Deutschland vorgeschrieben gewesen war. Die städtischen Kontrolleure erwischten circa 170 Menschen, die sich nicht an die Anordnungen gehalten hatten.
Den zweiten Schwerpunkt im privaten/öffentlichen Bereich machten Verstöße gegen das Betretungsverbot bestimmter öffentlicher Flächen und Einrichtungen aus. „Wir haben Bußgelder gegen etwa 50 Personen verhängt, die sich nicht um das Betretungsverbot gekümmert haben, zum Beispiel auf Spielplätzen und/oder auf Schulhöfen“, berichtete der Stadtsprecher.
Im Bereich Gewerbe seien etwas mehr als 30 Verstöße festgestellt und bestraft worden. Von fast allem war etwas dabei. Laufer zählte auf: Die unerlaubte Öffnung des Geschäftes durch den Ladeninhaber gehörte dazu, Verstöße gegen die Hygienevorschriften ebenfalls. Mal fehlte es an Desinfektionsmitteln, mal wurde kein Mund-Nasenschutz getragen, als die Kontrolleure zur Überprüfung vor der Tür standen. Probleme gab es stellenweise auch mit den Kontaktlisten, die von Gastronomiebetrieben ausgelegt werden und in die Gäste sich eintragen müssen.