Nach Brand in BBZ-Sporthalle Rhein-Kreis Neuss erhöht Belohnung für Hinweise auf Brandstifter auf 5000 Euro
Grevenbroich · Wer hat den Brand in der BBZ-Halle gelegt? Der Rhein-Kreis erhöht den Druck auf die Täter – und hat seine Belohnung für Hinweise, die zu den Brandstiftern führen, jetzt mehr als verdoppelt.
(cka) Einen Monat nach dem offenbar vorsätzlich gelegten Feuer in der Sporthalle des Berufsbildungszentrums in Grevenbroich hat der Rhein-Kreis Neuss am Dienstag die Belohnung für Hinweise erhöht, die zur Ergreifung der Brandstifter führen. Die Summe wurde mehr als verdoppelt: Ausgelobt sind nun 5000 Euro. Wie der Rhein-Kreis und die Kreispolizeibehörde gemeinsam mitteilten, haben die Ermittlungen bisher nicht zu Verdächtigen geführt.
Zunächst hatte der Kreis eine Belohnung von 2000 Euro ausgesetzt. Mit der Erhöhung unterstreicht die Behörde, wie sehr ihr an der Aufklärung des Falls gelegen ist. Der Schaden liegt nach ersten Erkenntnissen im hohen sechsstelligen Bereich; die Halle wird für Monate nicht nutzbar sein. Wer sagen kann, wer das Feuer am Mittwochabend, 10. April, in der Sporthalle am BBZ gelegt hat, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 bei der Kripo zu melden. Auch per E-Mail nimmt die Polizei Hinweise entgegen. Die Adresse lautet poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de.
Der Brand in der Halle, deren 1,9 Millionen Euro teure Sanierung vor einigen Monaten begonnen hatte, löste am 10. April einen großen Einsatz der Feuerwehr aus. Nahe einer mit einem Prallschutz versehenen Wand hatten Unbekannte auf dem Boden liegende Gegenstände angesteckt. Die Flammen griffen auf die Wand über und breiteten sich aus. Bei den Löscharbeiten musste die Feuerwehr auch Teile des Bodens und der Decke öffnen. Laut Polizei hatten sich die mutmaßlichen Brandstifter Zugang zu der Halle verschafft, in dem sie eine Tür aufhebelten. Zur Belohnung teilte der Kreis mit, dass über deren Zuerkennung und Verteilung unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden werde. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die nicht an der Straftat beteiligt waren – und sie ist nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Pflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.