Entscheid für Erhalt der Realschule Bergheimer ist gescheitert
Das Quorum wurde deutlich verfehlt.
Grevenbroich. Der Bürgerentscheid für den Erhalt der Realschule Bergheimer Straße ist gescheitert. Wie geplant, wird die Schule zum kommenden Schuljahr keine neuen Anmeldungen von Fünftklässlern annehmen.
Das Zustimmungsquorum blieb deutlich unter der erforderlichen Marke von 15 Prozent der Stimmberechtigten. Von rund 51 000 Bürgern sprachen sich 4400 für den Erhalt der Schule in der alten Form aus, für einen Erfolg hätte es gut 7600 Stimmen gebraucht. Knapp 900 Bürger votierten dagegen.
Über den Erfolg eines Bürgerentscheides entscheidet nicht allein das Verhältnis der Ja- und Nein-Stimmen. Erst wenn die Mehrheit aus mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten besteht, gilt er als erfolgreich. Bei geringerer Wahlbeteiligung ist der Bürgerentscheid in jedem Fall gescheitert.
Fast acht Stunden dauerte am Samstag die Auszählung, gespannt beobachtet von Mitgliedern der „Bürgerinitiative rettet die Realschule Bergheimer Straße“, auf deren Betreiben die Abstimmung zurückging. Gegründet wurde die Initiative, nachdem die Stadt das Aus für die Realschule beschlossen hatte. Die Schulbetrieb läuft allmählich aus, parallel wird die Schule mit der Katholischen Hauptschule zur Gesamtschule fusioniert. Der Entscheidung liegen Prognosen über sinkende Schülerzahlen sowie das Ergebnis einer groß angelegten Elternbefragung zugrunde.
Die Eltern in der Bürgerinitiative fühlen sich von der Stadt übergangen. Einige von ihnen waren zur Auszählung ins Bürgerbüro gekommen, darunter Heike Ehl. Trotz der Niederlage zog sie ein positives Resümee: „Wir können stolz auf uns sein, dass wir so viel erreicht haben.“
Für die Verwaltung erklärte Stadtsprecher Andreas Sterken, das Ergebnis des Bürgerentscheides zeige, dass das bürgerschaftliche Votum den entsprechenden Ratsbeschluss zum Auslaufen der Reaschule bestätigt habe: „Damit wird die Neu-Strukturierung der Schullandschaft klar befürwortet.“ Unabhängig davon seien noch mehrere Gerichtsverfahren, die sich gegen den formellen Ratsbeschluss richten, anhängig. Dies müsse bei allen weiteren Verfahrensschritten berücksichtigt werden.