Gebühren-Entwurf für 2024 liegt vor Friedhofsgebühren sollen erheblich steigen
Grevenbroich · Seit Jahren versucht die Stadt, den Anstieg bei den Friedhofskosten und damit bei den Gebühren zu begrenzen. Bislang hat sich der Erfolg nicht eingestellt: Beim Gebührenentwurf für 2024, den die Stadtbetriebe dem am 22. November tagenden Umwelt-Beirat vorlegen, zeigt der Trend bei etlichen Positionen nach oben.
Dabei waren viele Friedhofsgebühren bereits 2023 erheblich gestiegen, zuweilen um bis zu 20 Prozent.
Im nächsten Jahr sollen Angehörige nochmals tiefer in die Tasche greifen. Einige Beispiele: Das Nutzungsrecht für das Erdwahlgrab soll „nur“ von 3005 auf 3168 Euro (plus 5,4 Prozent) steigen, das Urnenwahlgrab dagegen um 17,7 Prozent auf 3040 Euro. Noch happiger soll der Anstieg beim Rasenurnenwahlgrab (plus 19,6 Prozent auf 3442 Euro) und Rasenurnenreihengrab (plus 26,6 Prozent auf 2721 Euro) ausfallen. „Spitzenreiter“ im Entwurf ist mit einer Verteuerung um 30,7 Prozent auf 2447 Euro das, in vergangenen Jahren allerdings weniger gefragte, anonyme Urnenreihengrab. Die Gebühr für den Kolumbarium-Platz steigt um sechs Prozent auf 3272 Euro.
Und das ist nicht alles: Auch die Bestattungsgebühren sollen erneut steigen. Fürs Wahlgrab sollen 2024 mit 1431 Euro 11,4 Prozent mehr fällig werden, für die Urnenbeisetzung mit 330 Euro sogar rund 15 Prozent mehr.
„Die Zahlen sind nicht schön, aber die Friedhofsgebühren müssen kostendeckend sein. Geschenke dürfen wir nicht machen“, erklärt Dirk Schimanski (Grüne), Vorsitzender des für die Friedhöfe zuständigen Umweltbeirats. Für die geplanten Gebührenanhebungen gebe es mehrere Gründe. Einer ist die Tarifanhebung von zwölf Prozent für Mitarbeiter im Bestattungswesen. Insgesamt summieren sich die Personalkosten auf 1,6 Millionen Euro.
Kostenveränderung wegen
neuen Berechnungsverfahrens
Ein weiterer Grund: „Früher wurde ermittelt, welche Kosten das Friedhofsamt hat“, andere Leistungen seien, so Schimanski, außen vor geblieben. Bereits fürs laufende Gebührenjahr war ein neues, transparenteres Berechnungsverfahren eingeführt worden, bei dem Leistungen anderer Abteilungen, etwa Baumschnitt oder Lagerkosten, einberechnet werden. „Wir wissen nun genau, welche Grabform welche Kosten verursacht.“
In die Friedhofsgebühren 2024 sollen übrigens auch 104 000 Euro einfließen, die dafür verwendet werden, weitere Verteuerungen möglichst zu begrenzen. „Wir versuchen, mit mehreren Projekten die Kosten in den Griff zu kriegen“, sagt Schimanski. So würden sich die Stadtbetriebe von einem Fachbüro beraten lassen, wie sich die Friedhofslandschaft, die Nachfrage nach Begräbnisformen sowie die Kosten entwickeln. Geplant ist, die Friedhöfe nach diesen Erfahrungen umzugestalten. Zudem sollen die Friedhöfe komplett vermessen und digitalisiert werden.
Etwa durch den Trend zur Urnenbestattung bleiben viele Flächen auf den Anlagen frei. Das Problem: Wenn auf diesen Grünflächen noch einzelne Gräber liegen, verursacht dies hohen Pflegeaufwand. „Wir wollen deshalb größere, zusammenhängende Grünflächen schaffen, auf denen nicht beerdigt wird“, sagt Schimanski. Mit der Vermessung und Digitalisierung werde neben vielen anderen Daten erfasst, wann die Nutzung einzelner Gräber ausläuft – das erleichtere die Planung. Gestartet werden soll mit den Friedhöfen in der Stadtmitte an der Montanusstraße und in Noithausen.
Bei einem „Strategietag“ im Juli zur Entwicklung der Friedhöfe war ein Ergebnis der Diskussion, dass möglichst viele unterschiedliche Bestattungsformen angeboten werden sollen. Die SPD hat beantragt, in der stillgelegten Trauerhalle auf dem Neurather Friedhof ein Kolumbarium zu errichten, zu diesem Thema soll der Beirat nun beschließen. Bevor die Halle ihre neue Aufgabe erfüllt, muss sie für rund 27 000 Euro saniert werden.
Kosten gespart werden sollen bei den Leichenzellen, die auf sieben Friedhöfen vorhanden sind, aber im Jahr nur rund 65 Mal genutzt werden. Viele Bestatter halten eigene Kühlzellen vor. Der Beirat soll nun grünes Licht für die Erarbeitung eines Konzepts geben, um die Zahl der Leichenzellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.