NRW L 361n: BI und BUND widersprechen Bericht
Kapellen · Gegner des Trassenbaus betonen: aufwendige Ausgleichsmaßnahmen werden nötig.
(Red) Die Regionalniederlassung von Straßen NRW hat vor wenigen Tagen auf den Fauna-Bericht hingewiesen, der im Zusammenhang mit der Planung der Ortsumgehung Kapellen (L 361n) Bestandsaufnahmen aus den Jahren 2007 und 2020 miteinander verglichen hat. Wie die Niederlassung mitteilte, komme der Bericht zu dem Ergebnis, „dass keine weitergehenden Vermeidungs-, Verminderungs- oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen aus Sicht des Artenschutzes erforderlich sind“. Das hatte eine Sprecherin mitgeteilt. Dem widersprechen nun die Gegner der geplanten Trasse – die Bürgerinitiative (BI) „Nein zur L 361n“ und der Bund für Umwelt und
Naturschutz.
In einer gemeinsamen Mitteilung der Gruppen erklären diese, dass die Ausführung des Landesbetriebs der Untersuchung widerspreche. „Bereits im Gutachten aus dem Jahr 2011 werden sehr umfangreiche Maßnahmen dargestellt, die durchzuführen sind, wenn das Projekt realisiert werden sollte“, heißt es in der Mitteilung. Darauf weisen sie ebenso hin wie auf ihre Kritik dahingehend, dass der untersuchte Bereich bei den „intensiven akustischen und optischen Wirkungen, die der Bau und die Nutzung der Straße mit sich bringen werden, deutlich zu klein bemessen“
sei.
Bei den 2011 aufgeführten Maßnahmen soll es sich um solche zum Schutz von Fledermaus- und Vogelarten handeln, die im Untersuchungsraum nachgewiesen werden konnten (planungsrelevante Arten). „Zu ihrem Schutz werden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen beschrieben, die vor dem Bau der L361n durchgeführt werden müssten, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu verhindern“, heißt es bei den Gegnern der Trasse. Diese Maßnahmen würden notwendig, da Lebensräume verschiedener Fledermaus- und Vogelarten zerstört, erheblich beeinträchtigt werden oder Individuen beim Bau sowie bei der späteren Nutzung der Straße vermehrt getötet oder gestört werden
könnten.
Kostenintensive Ausgleichsmaßnahmen nötig
In der Bewertung der Gutachten komme das Kölner Büro zu dem Schluss, „dass diverse Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen sowohl aufgrund der Ergebnisse der im Jahr 2007 als auch 2020 durchgeführten Erhebungen durchzuführen sind“. Bei der Umsetzung des Vorhabens seien umfangreiche und kostenintensive Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.