Rottweiler Milow aus Kaarster Haushalt geholt Tierheim entsetzt über behördliche Entscheidung im Fall Milow
Kaarst/Oekoven. · Rottweiler Milow ist im Tierheim Oekoven aufgepäppelt worden. Nun muss er zurück zur Halterin.
(seeg) Nach dem Kuvasz-Skandal sorgt erneut ein Fall über einen Hund aus Kaarst für Aufsehen: Rottweiler-Rüde Milow, der bei einer Frau in Kaarst lebte, wurde vom Ordnungsamt zum Tierheim Oekoven gebracht, weil die Halterin keinen Berechtigungsschein besaß. Dort wurde festgestellt, dass er zudem mit verschreibungspflichtigen Medikamenten behandelt wurde, die ihn krank machten. Zehn Monate lang wurde Milow, der mit starkem Untergewicht in Oekoven ankam, aufgepäppelt, jetzt muss er auf behördliche Anweisung zurück zur angeblich ehemaligen Lebensgefährtin der Halterin, die in Leverkusen gemeldet ist. Benjamin Pasternak, Vorsitzender des Tierheims Oekoven, versteht die Welt nicht mehr.
„Ich bin erschüttert, dass so ein Fall einfach vom Tisch gewischt wird. Hier wird mit Leben gespielt, Milow ist dem Tod bereits zweimal von der Schippe gesprungen“, sagt er. Er gibt dem Kaarster Ordnungsamt eine Teilschuld daran, dass der Hund nun zurück zu ihren Peinigern muss, weil es versäumt habe, eine schriftliche Ordnungsverfügung zu erlassen. Sabrina Schulze-Maaßen hat sich in den vergangenen zehn Monaten liebevoll um Milow gekümmert. Mit nur knapp 17 Kilogramm Körpergewicht kam der Rottweiler in Frühjahr 2019 ins Tierheim, mittlerweile hat er sich erholt. „Es ist für mich schwer, ihn wieder gehen zu lassen. Als ich die Nachricht bekommen habe, wurde ich sehr emotional“, sagt Schulze-Maaßen. Am Samstag um 16 Uhr wird Milow an die Halterin übergeben: „Ich habe dabei kein gutes Gefühl“, sagt Schulze-Maaßen.
Haltungserlaubnis nach dem Landeshundegesetz lag nicht vor
Die Stadt Kaarst bestätigt, dass sie im vergangenen Jahr den Hund aus der Haltung bei seiner Eigentümerin entfernt und ins Tierheim Oekhoven gebracht hat. Für die Haltung des Rottweilers hätte eine entsprechende Haltungserlaubnis nach dem Landeshundegesetz vorliegen müssen. Diese Erlaubnis fehlte. „Tierschutzrechtliche Verstöße waren kein Grund für das Einschreiten der Stadt Kaarst“, erklärt Pressesprecher Peter Böttner. Das Eigentum am Tier verblieb bei der damaligen Halterin. „Wie die Stadt zwischenzeitlich erfahren hat, gab es einen Interessenten für die Haltung des Tieres. Diese Person verfügt mittlerweile auch über eine Haltungserlaubnis seitens der zuständigen Stadtverwaltung. Die bisherige Eigentümerin hat ihr Eigentumsrecht am Tier auf die nun neue Eigentümerin übertragen“, so Böttner weiter. Den Vorwurf, die Stadt habe notwendige Schritte unterlassen, weist Böttner entschieden zurück. „Vielmehr hat die Stadt im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Ordnungsbehörde eingegriffen. Das weitere Vorgehen entzieht sich dieser Zuständigkeit.“