Auch Bürgerbegehren kann Parkgebühren nicht stoppen

Geht es um Abgaben und Gebühren, ist ein solches Verfahren in NRW nicht zulässig.

Foto: Ulli Dackweiler

So viel ist sicher: Ein Bürgerbegehren wird die Einführung von Parkgebühren ab Oktober 2016 in Meerbusch nicht stoppen. „Bürgerbegehren zu Abgaben und Gebühren sind in NRW leider unzulässig“, erklärt Thorsten Sterk, Sprecher des Landesverbands NRW des Vereins „Mehr Demokratie“.

Nach der Entscheidung von CDU, Grünen und „Die Aktiven“ für Parkgebühren auf größeren Parkplätzen in Meerbusch hatte die Werbe- und Interessengemeinschaft Büderich ein Bürgerbegehren gegen die Parkgebühren ins Gespräch gebracht.

Entsprechende Unterschriftenlisten waren bereits in Vorbereitung. Sie sollten in den Geschäften ausgelegt werden, die in den drei Meerbuscher Werbegemeinschaften organisiert sind.

Der entsprechende Passus, der Bürgerbegehren gegen Gebühren verbietet, findet sich in Paragraf 26, Punkt 5, Unterabsatz 3 drei Gemeindeordnung NRW. Dort heißt es: „Ein Bürgerbegehren ist unzulässig über die Haushaltssatzung, die Eröffnungsbilanz, den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde (einschließlich der Wirtschaftspläne und des Jahresabschlusses der Eigenbetriebe) sowie die kommunalen Abgaben und die privatrechtlichen Entgelte.“ Zu denen aber zählen auch die Parkgebühren.

Dass die Gemeindeordnung Bürger- und Ratsbegehren über Abgaben und Gebühren untersagt, hält der Verein „Mehr Demokratie“ für einen Fehler. „Es ist nicht einzusehen, warum Bürgerinnen und Bürger nicht, wenn sie es wollen, über die Höhe von Hundesteuern, über die Verteilung der Lasten auf Gebühren und Beiträge bei Erschließungs- und Entwässerungskosten oder über den Kostendeckungsgrad der Entgelte von Kindergärten, Schwimmbädern und Friedhöfen entscheiden sollen“, sagt Sterk und fordert: Entsprechendes solle dann aber auch für die Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer wie auch für die Kreditermächtigung gelten, die die Haushaltssatzung festlegt. Sterk: „Die dem Monarchen einst abgetrotzte Finanzhoheit der Parlamente wie auch der Gemeinderäte kann gegenüber dem demokratischen Souverän keine Sperre sein.“

Andreas Galonska, Vorsitzender der Werbe- und Interessengemeinschaft Büderich, erfuhr gestern Nachmittag von der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens. „Wir wollen natürlich trotzdem versuchen, etwas zu erreichen“, sagt er. Er habe zahlreiche Reaktionen erhalten. „Darunter auch eine 80-jährige Frau aus Lank, die schon vor Jahren ihren Führerschein abgegeben hat. Sie wollte trotzdem unterzeichnen, meinte: ,Es ist mir nicht egal, wenn die Geschäfte im Ortskern schließen müssen.’“ Die Parkgebühren bewegten die Menschen in Meerbusch, meint Galonska. „Ich finde es erstaunlich, dass die Politik da so drüber bügelt.“