Bürger äußern Kritik an Verkehrssituation in Zentren
Vor allem Necklenbroicher Straße und Kanzlei sehen viele als gefährliche Stellen an.
528 Bürger-Beiträge und 517 Kommentare verzeichnet die Wikimap zum Stadtentwicklungskonzept „Meerbusch 2030“ beim Thema Mobilität. Sie konzentrieren sich in den Zentren der Ortsteile, wobei Dorfstraße, Necklenbroicher Straße und Kanzlei die Spitzenreiter sind. Dort drängelt sich einfach alles im Straßenraum: Schulkinder, Radfahrer, Autos und Lieferwagen.
Beispiel Kanzlei: Dort gilt Tempo 50, weil es sich um eine sogenannte Verkehrssammelstraße handelt, die die Verkehre der umliegenden Wohnviertel bündelt. Radwege sind nur bedingt vorhanden. Das Parken ist erlaubt. „Die Rennstrecke Kanzlei muss unbedingt entschärft werden“, fordert ein Bürger. „Die Kanzlei dient vielen als Alternativroute zur oft verstopften Moerser Straße und wird sehr schnell befahren. Hier sollten an einigen Stellen Parktaschen auf der Fahrbahn geschaffen werden, die das Tempo rausnehmen“, schlägt ein weiterer vor. Man sollte eine Tempo-30-Zone einrichten, so ein Wunsch. Denn: „Hier endet ein Fahrradweg. Besonders Kinder werden hier morgens in den fließenden Verkehr der Kanzlei geleitet. Einbahnstraße, Sperrung oder Halteverbot in den Morgenstunden wäre sinnvoll.“
Problematisch wird es an der Kreuzung mit der Necklenbroicher Straße, die durch Vorfahrtsschilder geregelt ist. Die Sicht in den Kurvenbereich ortsauswärts wird nur durch einen Spiegel erleichtert. „Hier treffen Fahrzeuge und sehr viele Schulkinder mit Fahrrädern aufeinander. Hier sollte eine Ampel aufgestellt werden“, lautet ein Vorschlag, der elf zustimmende Kommentare hat. Darunter diesen: „Diese Kreuzung ist eine der gefährlichsten in Meerbusch und sollte dringend mit einer Ampelanlage gesichert werden. Für einen Kreisverkehr ist leider zu wenig Platz. Es ist tatsächlich ein Wunder, dass noch nichts Schlimmes passiert ist.“
Mit der Anordnung von Tempo 30 auf einer Straße wie der Kanzlei, die als Beispiel für andere Straßen im Stadtgebiet gelten kann, tun sich die Verkehrsplaner allerdings schwer. Sie verweisen auf entsprechende Regelungen der Straßenverkehrsordnung, die nur in Wohngebieten Tempo 30 ermöglicht. Jedoch erklärte das Umweltbundesamt schon 1999: „Die in Deutschland seit 40 Jahren gültige Ortsgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern ist sowohl aus Verkehrssicherheits-, Lärm- und Kostengründen nicht mehr stadtverträglich.“
Auch das EU-Parlament beschloss 2011 in einem Aktionsplan, „in Wohnbereichen und auf allen einspurigen Straßen in Stadtgebieten generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern vorzuschreiben.“