Für K 9n sind weitere teure Gutachten nötig
Bei der geplanten Kreisstraße zwischen Strümp und Bovert muss die Stadt nachbessern, nachdem ein Gericht die Planung für unwirksam erklärt hatte. Die Stadt hat 255 000 Euro für Gutachten eingeplant.
Erst waren Gutachten veraltet, dann brach die erhoffte Landesförderung weg, schließlich erklärte das Oberverwaltungsgericht die Planung für die Kreisstraße 9n zwischen Strümp und Bovert für unwirksam. Im Planungsausschuss erklärte Stadtplanerin Kirsten Steffens jetzt, wie das umstrittene Zehn-Millionen-Euro Bauwerk doch noch Wirklichkeit werden soll.
Es seien formale Fehler gewesen, die das Gericht beanstandet habe, sagte Steffens. Eine Revision sei nicht zugelassen, eine Beschwerde nicht zielführend. „Wir müssen die Unwirksamkeit bekannt machen.“ Die Stadtverwaltung wolle jedoch bis Ende 2016 das Verfahren zur Rechtskraft bringen, kündigte die Stadtplanerin an. „Wir müssen den Bebauungsplan überprüfen, überarbeiten und vor allem in der Begründung nachlegen.“
Dabei sollen auch zahlreiche neue Gutachten helfen. Insgesamt 255 000 Euro sind für deren Erstellung im Haushalt 2016 vorgesehen. Keine Mehrheit bekamen die Anträge von FDP und UWG, die Gelder im Haushalt zu streichen. Beide Fraktionen hatten den Bau der Straße stets abgelehnt.
Die beiden Fraktionen erkennen in dem Urteil aus Münster nicht nur formale Fehler, sondern auch Hinweise auf materielle Fehler. „Belange des Artenschutzes wurden nicht berücksichtigt, nicht alle Schadstoffbelastungen wurden untersucht“, sagte Heinrich Weyen (UWG).
Vor vier Jahren hatte die Stadt Meerbusch die Planunterlagen erstmals öffentlich ausgelegt. Diese Auslegung, so stellten die Richter fest, sei nicht transparent genug gewesen. So habe unter anderem ein Hinweis auf die Luftschadstoffsituation gefehlt. Der Senat machte in seinem Urteil deutlich: „Dem Bebauungsplan fehlt nicht von vornherein die städtebauliche Rechtfertigung.“ Allerdings sagen die Richter auch: „Die konkrete Planumsetzung erscheint aus artenschutzrechtlicher Sicht (. . .) überprüfungsbedürftig.“
Die Richter mahnen: „Bereits der Verlust eines einzigen Brutplatzes der Feldlerche kann zur Verwirklichung des Verbotstatbestandes führen.“ Mehrfach ist in dem Gutachten der Stadt die Rede davon, der geplante Straßenbau führe zum Verlust von Brutplätzen.
Interessant wird sein, wie die Verwaltung ein weiteres Problem aus der Welt schaffen will: In der mündlichen Verhandlung trug die Stadt vor, sie könne nicht die vom Kläger geforderten Untersuchungen und Maßnahmen zur Luftbelastung leisten. Hier entschieden die Richter klar: Die Stadt könne sich nicht darauf berufen, die für die ordnungsgemäße Abwägung erforderlichen Untersuchungen nicht leisten zu können.
Bis Juni 2016 will die Verwaltung nun einen Entwurf für die erneute Offenlage vorstellen. Nach der Sommerpause soll die Öffentlichkeit beteiligt werden. Bis Ende 2016 soll der Bebauungsplan rechtskräftig werden.