Höhere Gebühren für Feuerwehr-Einsätze
Stadt passt die Satzung an. Einsatz für Leib und Leben bleibt kostenlos.
Meerbusch. Nach vier Jahren hat die Verwaltung die Gebühren für die Einsätze der Feuerwehr Meerbusch angepasst. Das Ergebnis ergibt sich aus Kosten für Material und Personal. In Meerbusch werden 17 Hauptamtliche durch eine Vielzahl Freiwilliger unterstützt, für die die Stadt Verdienstausfall und Lohnfortzahlung leistet. Abschreibungen, Verzinsung, Unterhaltskosten und Vorhaltekosten werden anteilig in die Gebühr gerechnet, ein einheitlicher Stundensatz zugrunde gelegt.
Ein Blick in die Satzung zeigt, welche Kosten anfallen: So werden für die Abnahme von Brandmeldeanlagen statt 112 künftig 128 Euro fällig. Missbräuchliche Alarmierungen der Feuerwehr kosten statt 500 dann 575 Euro.
Jörg Schleifers (FDP) Vorschlag, für böswillige Alarmierungen der Feuerwehr 1200 Euro zu berechnen, traf bei den Kollegen und der Verwaltung im Hauptausschuss auf viel Verständnis, fand aber keine Akzeptanz. Ein „Böswilligkeitsaufschlag“ schien Fachbereichsleiter Heiko Bechert und Bürgermeister Dieter Spindler bedenklich. „Wir können keine Strafe erheben“, betonte Bechert. Nur unter dem Kostenaspekt betrachtet, seien im übrigen Nachteinsätze besonders billig. Da falle für die Freiwilligen nicht einmal Lohnersatz an.
Wann muss der Betroffene zahlen, wann nicht? Auch diese Frage beantwortete die Verwaltung einmal mehr: Gilt es beispielsweise, Tiere in Not zu retten, geht es um Leib und Leben oder ist ein Feuer zu löschen, wird den Betroffenen keine Rechnung zugestellt.
Anders ist die Lage nach Verkehrsunfällen: Da wird die Rechnung jedoch nicht von den Verunglückten, sondern von ihrer Versicherung beglichen. „Das kann sehr teuer werden“, berichtet Bechert. „Vor allem, wenn viele Helfer über mehrere Stunden im Einsatz sind.“
Teuer kann es auch für die Nutzer von Brandmeldeanlagen werden, wenn diese nicht regulär funktionieren. Zahlen müsste auch der Handwerker, der bei Schleifarbeiten versehentlich den Alarm auslöst, nicht aber der Großküchenbetreiber, bei dem ein angebranntes Essen die Anlage auslöst. „Sie soll ja auf Rauch reagieren“, bestätigt Bechert in diesem Fall den „bestimmungsgemäßen Gebrauch“.
Angesichts der Kostendiskussion liegt dem Fachbereichsleiter eines besonders am Herzen: „Die Leute sollen nicht aus Angst Scheu haben, Alarm zu geben, wenn sie Verdächtiges bemerken. Wir sind auf diese Hinweise angewiesen.“ Eine Rechnung gebe es nur bei böswilligen Alarmierungen — sofern diese nachgewiesen werden könne.