Keine bedeutenden Funde bei Grabungen am Haus Meer

Die Ergebnisse sind nur vorläufig, der finale Bericht der Archäologen fehlt noch. Ob dort ein Hotel entstehen kann, bleibt vorerst unklar.

Foto: Dackweiler

Die Grabungen auf dem Gelände des Gesamtdenkmals Haus Meer sind abgeschlossen. Einen abschließenden Bericht gibt es noch nicht, weil die Funde zunächst noch ausgewertet werden müssen. Dennoch lässt das bisherige Ergebnis erahnen, dass aus bodendenkmalrechtlicher Sicht einer Erweiterung des Grundstückes für ein Bauvorhaben nichts im Wege steht. Just Gérard von der Unteren Denkmalbehörde sagte im Kulturausschuss: „Das bisherige Ergebnis ist, dass es keine durchschlagenden Befunde gibt, die spektakulär wären.“ Bewerten möchte er die Ergebnisse allerdings nicht.

Die Arbeiten für die sogenannte Sachverhaltsfeststellung wurden vorgenommen, um das archäologische Potenzial der Fläche rund ums frühere Kloster und spätere Schloss zu ermitteln. Dort möchte die taiwanische Regent-Gruppe ein Hotel errichten, das über die Grundmauern des früheren Schlosses hinausragt. Anders lasse sich das Hotel nicht wirtschaftlich betreiben. Die Ratsmehrheit hatte allerdings nur einem Hotelbau zugestimmt, der die Grundmauern nicht überschreitet.

Wann der Bericht kommt, der besagt, ob eine Bebauung stattfinden kann, ist nicht bekannt. Ausgewertet wird hinsichtlich verschiedener Epochen. Aus der Römerzeit wurden laut Gérard kleinere Fragmente gefunden — in einer „offside Position“, die vermuten lässt, dass die Römersiedlung größer als angenommen war. Aus der früh- bis hochmittelalterlichen Zeit habe es gar keine Funde gegeben, aus der Zeit des Hochmittelalters und der Klosterzeit gebe es Keramikfunde und eine aus Tuffstein bestehende Mauer. Des Weiteren habe man größere Mauerfragmente gefunden. Gérard: „Es gibt wohl viele gestreute Befunde, die keine zusammenhängende Bebauung darstellen.“ Es sei zu erkennen, dass nicht die große bauliche Struktur gefunden wurde und keine Raumstruktur, die schützenswert wäre.

Sollte der abschließende Bericht der Archäologen bestätigen, dass sich unter den Funden nichts Spektakuläres befindet, wäre grundsätzlich eine Bebauung denkbar, so Gérard. Dann müsse der Eigentümer das weitere Vorgehen mit den Fachbereichen Garten- und Bodendenkmalpflege des Landesverband Rheinland und der Stadtverwaltung regeln. Die enge Zusammenarbeit ist notwendig, da „geprüft werden muss, ob es Bäume oder Bauruinen gibt, die es zu schützen gilt“, sagt Gérard. Diese müssten dann in die Bebauungspläne miteinbezogen werden.

Gegen eine Bebauung gibt es aktuell aber viel Widerstand aus den Parteien. So wird zum Teil eine ausschließliche Nutzung des Parks gewünscht. Gérard sagt aber, dass eine wirtschaftlich tragende Lösung unbedingt notwendig sei und der aktuelle Investor, der trotz der Verzögerungen immer noch großes Interesse zeigt, aktuell der einzige Interessent für die Bebauung des Grundstücks ist.