Kita-Platz jenseits der Stadtgrenze

Es kommt zum Schwur: Politiker entscheiden über eine Aufnahme.

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Meerbusch. Seit dem 12. September 2012 gilt, dass Kindergärten in der Regel nur junge Meerbuscher aufnehmen dürfen. Wollen auswärtige Kinder einen Platz, müssen ihre Eltern einen Antrag stellen. Erstmals seit Inkrafttreten dieser Bestimmung muss der Jugendhilfeausschuss jetzt in einem solchen Fall entscheiden.

Die evangelische Gemeinde in Lank will im Sommer das Kleinkind einer Erzieherin in ihrem Kindergarten aufnehmen und bittet die Jugendhilfepolitiker um Zustimmung. Der Bezug zu Lank ist nicht nur durch den Arbeitsplatz der Mutter belegt: Die in Krefeld lebende Familie gehört der Lanker Gemeinde an, die Eltern hätten in Lank geheiratet und ihr Kind dort taufen lassen, führt die Gemeinde in ihrem Antrag aus.

Trotz dieser persönlichen Gründe empfiehlt die Verwaltung den Politikern, der Bitte nicht nachzukommen. „Wir können ja gar keinen positiven Beschlussvorschlag vorlegen“, sagt die Jugenddezernentin Angelika Mielke-Westerlage. „Was wäre los, wenn auch nur ein Meerbuscher Kind deswegen keinen Platz bekäme?“ Die Nachfrage sei nach wie vor sehr groß.

Die Konzentration auf die Aufnahme Meerbuscher Kinder war 2012 eine Reaktion auf den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für U3-Kinder. Davon gab es nicht genug, obwohl alle Kommunen in den Kitaplatzausbau investierten. Die Tagespflege als gleichrangiges Angebot ergänzte das Angebot.

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung belegten 61 auswärtige Kinder einen Kitaplatz in Meerbusch, mittlerweile sind es 30. „Es war von Anfang an klar, dass die Regelung für künftige Aufnahmen gilt“, betont Mielke-Westerlage.

Wieviele Anfragen es seit September 2012 gegeben hat, konnte Mielke gestern nicht beziffern. Es habe sie gegeben. Im Gespräch habe man die Eltern auf die Regelung hingewiesen, die in Meerbusch getroffen worden war. Ein Antrag wurde daraufhin — bis jetzt — nicht mehr gestellt. „Wir können alle Kinder versorgen“, sagt die Jugenddezernentin.

Was mit Blick auf den Sommer gilt, galt auch im vergangenen Jahr. Der Gang zum Gericht ist in dieser Sache die Ausnahme: Über den Klageweg sollen zwei U3-Kinder auf einen Platz in der Kita befördert werden. Darüber müssen nun Richter entscheiden.

„Wir müssen gucken, dass wir dieses Jahr noch über den Berg kommen“, sagt Mielke-Westerlage. Seien 2015 die Kita und Großtagespflege in der Raphaelschule in Strümp und die Kita an der Pfarrstraße in Lank eröffnet, werde sich die Situation entspannen.

Hoffnungen setzt die Verwaltung auch auf das neue Kibiz. In ihm ist eine finanzielle Ausgleichsregelung zwischen den Kommunen vorgesehen, die die Zusammenarbeit leichter mache, sagt Mielke. „Wir lehnen die Kinder ja nicht aus Bösartigkeit ab.“

“ Der Ausschuss tagt am Mittwoch ab 17 Uhr im Verwaltungsgebäude am Franz-Schütz-Platz.