Laacher Weg: Tempo 30 bleibt nur vor der Kita
Das Verwaltungsgericht hat nach der Klage eines Meerbuschers ein Urteil gefällt.
„So eine Entscheidung ist heutzutage, wo wir alle uns Gedanken über Lärm- und Umweltschutz machen, einfach nicht mehr zeitgemäß.“ Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter der Stadt Meerbusch, ist empört über das Urteil, das das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag gefällt hat. Demnach ist die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer auf dem gesamten Abschnitt des Laacher Wegs zwischen Römer Straße und Neusser Straße unzulässig. Ein Meerbuscher hatte gegen das Tempolimit geklagt.
Zur Vorgeschichte: Mit dem Bau der Kita Sonnengarten am Laacher Weg in Büderich hatte die Meerbuscher Verwaltung der Politik vorgeschlagen, den Streckenabschnitt zwischen Pfälzer Straße und Badener Weg zur Tempo-30-Zone zu machen. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss jedoch, nicht nur für den Bereich vor dem Kindergarten, sondern für den kompletten Abschnitt zwischen Römerstraße und Neusser Straße Tempo 30 einzurichten.
Beschränkungen sind rechtens, wo sie unbedingt nötig sind
Nachdem ein Meerbuscher Anwalt dagegen geklagt hatte, gab es im Oktober einen Ortstermin. Schon damals gaben die zuständigen Fachleute dem Kläger in einer ersten Einschätzung Recht. Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürften nur angeordnet werden, wo dies zwingend erforderlich ist, weil etwa eine Gefahr bestehe. Das sei am Laacher Weg nicht der Fall.
„Das Urteil war demnach zu erwarten“, so Assenmacher. „Und es wird bedeuten: Auf dem Laacher Weg wird zuerst Tempo 50 gelten, auf dem Abschnitt vor der Kita dann Tempo 30 und danach wieder Tempo 50 – ich halte das für wenig sinnvoll.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, vorläufig gilt für Autofahrer weiter Tempo 30 auf dem Laacher Weg. Die Stadt Meerbusch kann beim Oberverwaltungsgericht NRW einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. „Ich werde im Bauausschuss am 10. März über das Urteil berichten“, kündigt Assenmacher an: „Ich hoffe, dass die Politik uns beauftragt, in Revision zu gehen.“ ena