Landgericht bestätigtHaftstrafe für Unternehmer

Meerbuscher muss für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis.

Ein Jahr und sechs Monate Haft ohne Bewährung für den Meerbuscher Unternehmer Markus F.: Das Landgericht Düsseldorf hat im Berufungsverfahren ein Urteil des Amtsgerichtes Neuss bestätigt. Die Richterin sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an.

Dem Unternehmer wurden gleich mehrere Betrugsversuche vorgeworfen. Einige davon waren erfolgreich, andere gescheitert, weil die Betroffenen vorab Verdacht schöpften.

Der Inhaber eines Handwerksbetriebs soll bei verschiedenen Firmen Ware im Wert von mehreren Tausend Euro bestellt haben — im Bewusstsein, dass er nicht in der Lage ist, diese Ware zu bezahlen. Sein Unternehmen war bereits insolvent. Um die bestellten Artikel dennoch zu erhalten, soll der Angeklagte verschiedene Tricks angewendet haben. Bei einem Großhändler legte der zum Beispiel einen gefälschten Überweisungsbeleg vor. Einen anderen Lieferanten bat er, die Rechnung auf das Unternehmen seines gleichnamigen Onkels auszustellen. Dieses Unternehmens existierte zwar, die Namensgleichheit war allerdings nur zufällig — und der Inhaber wunderte sich über die falsche Bestellung in seinem Namen.

Mehrere Zeugen bestätigten die Betrugsversuche des Angeklagten. Markus F. wurde zudem vorgeworfen, eine Rechnung der Gerichtskasse Düsseldorf gefälscht und in ein Guthaben umgewandelt zu haben. Dieses angebliche Guthaben wollte er bei der Gerichtskasse einfordern.

Der Angeklagte stritt die Taten bis zuletzt ab: Ein ehemaliger Subunternehmer, der auch auf seinem Grundstück gewohnt habe, habe die Taten begangen, sagte er. Das Gericht sah es allerdings als bewiesen an, dass dieser Mann zu den Tatzeitpunkten im Jahr 2013 gar nicht mehr in Deutschland gewohnt hat.

Gegen den Angeklagten läuft bereits ein weiteres Verfahren am Amtsgericht Neuss. Zudem sind in der Zwischenzeit weitere Anzeigen gegen ihn eingegangen.