Lange Leitung
Man kann nur den Kopf schütteln. Ein Jahr nach dem Ratsbeschluss, siebeneinhalb Monate nach Eingang der Beschwerde in Münster und viereinhalb Monate, nachdem der Bürgerentscheid für den Erhalt der BGS in Osterath gescheitert ist, entscheidet das OVG in einem so genannten Eilverfahren, dass die Klage vor dem Verwaltungsgericht aufschiebende Wirkung hat.
Das macht fassungslos. Bleibt es dabei, wie sollen Stadt, Eltern und Schulen damit umgehen? Wird das Anmeldeverfahren für alle neu eröffnet, nur in Osterath oder gar nicht? Was geschieht mit den Gruppen der Ogata und der verlässlichen Grundschule, hat es Auswirkungen aufs Lehrpersonal? Und: Wann wird das Verwaltungsgericht in der Sache entscheiden? Gestern war noch kein Termin in Sicht.
Ein unmöglicher Zustand für alle.