Manches ist "kein Abfall, der entsorgt werden muss"

Müllberge auf Büdericher Bauernhof: Fachmann des Kreises kündigt Prüfverfahren an.

Manches ist "kein Abfall, der entsorgt werden muss"
Foto: S.B.

Büderich. Für die Ermittler der Polizei, die in der vergangenen Woche den Bauernhof an der Lötterfelder Straße auf der Suche nach Waffen oder anderem strafrechtlich relevanten Material durchsucht haben, ist die Angelegenheit erledigt. Es ist nicht verboten, Kriegsdevotionalien wie Pickelhauben oder Hakenkreuzsymbole in seinem privaten Umfeld aufzubewahren. Für die Fachleute im Bereich Abfallentsorgung des Rhein-Kreises Neuss fängt die Arbeit jetzt erst an.

Vertreter des Ordnungs- und Umweltamtes der Stadt Meerbusch und des Kreises waren vor Ort, als die Polizei das Hofgelände betrat. Mehr als zwei Meter hoch bildete ein wildes Sammelsurium an Altem und Abfall schmale Gassen. Auch Haus und Scheune seien „bis unters Dach voll mit Zeug“, hieß es. Die Masse des gehorteten Materials verschlug selbst den Ordnungsdienstlern die Sprache. Die Gegebenheiten vor Ort stellten ein Entsorgungsproblem dar, sagt die Staatsanwaltschaft.

Da kommt der Rhein-Kreis Neuss ins Spiel. Laut Urban Wahlen, Produktgruppenleiter Abfallentsorgung, wird nun geprüft, inwieweit ein Verstoß gegen das Abfallentsorgungsgesetz vorliegt.

Wohnungs- und Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, Abfälle auf zugelassenen Flächen zu lagern, zu deponieren und zu entsorgen. Doch was ist Abfall? An einem Beispiel macht Urban Wahlen das Problem deutlich: „In der Unmenge von Gegenständen waren auch sauber aufgestapelte Plastiktransportkisten, die zweckentsprechend noch genutzt werden können. Das ist kein Abfall, der entsorgt werden muss.“

Was Abfall sei, bestimme immer der Einzelfall. Gehe von einem Stoff eine Gefahr für die Umgebung aus, müsse man handeln und ihn entsorgen. Der Wille des Betroffenen, das Sammelgut zu behalten, sei dabei nicht bindend. Alle anderen Bewertungen und der Maßstab, „was jeder normale Mensch für Müll halte“, seien hingegen „knifflig“, sagt Wahlen. Das werde auch von Gerichten unterschiedlich gesehen.

Fest steht: „Der Kreis wird tätig, aber wir werden da nicht mit der Kavallerie anrücken“, sagt Wahlen. „Mit Augenmaß“ wolle man vorgehen. Da keine gefährlichen Stoffe gefunden wurden und aufgrund der geschlossenen Hoflage niemand belästigt werde, werde ein normales Verfahren eingeleitet, inklusive Bestandsaufnahme. „Es ist hier aber schlichtweg unmöglich, jedes einzelne Stück aufzunehmen.“ Möglicherweise lasse sich im Gespräch mit dem Eigentümer eine Lösung finden. „Wir handeln, aber nicht von jetzt auf gleich“, sagt Urban Wahlen. vlo