Stadtbild Neues Gesetz verbietet Schottergärten
Meerbusch · Schotter- oder Kunstrasengärten dürfen nicht mehr neu angelegt werden. Meerbusch will die Bürger zusätzlich mit dem Wettbewerb „Vorgarten des Jahres“ zur ökologischen Gartengestaltung motivieren. Der Wettbewerb startet im Frühsommer.
(dsch) Die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene neue Bauordnung für das Land NRW sagt Schottergärten und Kunstrasenflächen im heimischen Garten den Kampf an. Die Regelungen gelten auch hier in Meerbusch. So ist die Neuanlage von Schotter- oder Kunstrasenflächen auf nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken – wie zum Beispiel Vorgärten – nunmehr verboten.
Bereits seit 2018 gibt es einen entsprechenden Paragraphen in der Landesbauordnung: „Die nicht mit Gebäuden [...] überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen“. Neu ist, dass das Gesetz nun explizit ein Verbot von Schotterung und Kunstrasen formuliert, die vorher keine eigene Erwähnung fanden.
Mit dem neuen Gesetz sind auch viele Neuerungen und umfangreiche Änderungen im Sinne des Klimaschutzes geregelt. Neben den Regelungen für Schottergärten und Kunstrasenflächen besteht ab dem 1. Januar 2025 auch eine Pflicht, auf neuen Wohngebäude Solardächer zu installieren - für Nichtwohngebäude besteht diese Pflicht bereits seit Anfang dieses Jahres. Gleichzeitig entfällt die Abstandsregel von Solaranlagen auf Dächern zu Brandwänden. Damit werden die Bemühungen der verschiedenen städtischen Fachabteilungen für mehr Klimaschutz nunmehr auch in wichtigen Punkten gesetzlich unterlegt. Ausführliche Informationen zur neuen Bauordnung gibt es online unter www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung.
Grünflächen bieten Raum für heimische Tiere und Pflanzen
Das Verbot von Schotter- und Kunstrasengärten hat mehrere Gründe. So können Grünflächen in Gärten Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen sein, unter anderem Bienen profitieren von kleinen Grüninseln im urbanen Raum. Außerdem soll so die Wasseraufnahmefähigkeit der Fläche verbessert werden. Bei Unwettern und Starkregen kann eine begrünte Fläche mehr Wasser im Erdreich aufnehmen, entlastet so die öffentliche Kanalisation und beugt Überflutungen vor. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, kann dazu aufgefordert werden, seinen Garten zurückzubauen und neu zu gestalten. Ältere Gärten können jedoch unter den Bestandsschutz fallen. Im Zweifelsfall entscheidet die kommunale Bauaufsichtsbehörde.
Wer seinen Garten vorbildlich, ökologisch und naturnah gestaltet, kann nicht nur eine biologische Vielfalt vor der eigenen Haustür genießen, sondern auch in Meerbusch noch etwas gewinnen. Denn auch in diesem Jahr wird die Stadt wieder den „Vorgarten des Jahres“ suchen. Nähere Informationen werden im Frühsommer bekannt geben.