Meerbusch: WBM - Altlasten abwickeln
Gasvertrag: Erste Widersprüche sind bearbeitet. Neue Kläger haben laut WBM keine Chance auf Erfolg.
Meerbusch. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind viele Gasverträge ungültig, die eine so genannte Preisgleitklausel enthielten. Aufgrund dieser Klausel konnte der Gaslieferant seine Preise entsprechend der Entwicklung des Ölpreises eigenmächtig ändern. Zu wenig transparent, so ein Argument des BGH. Nach dessen Urteil haben die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch (WBM) die Verträge mit 7500 Gaskunden zu Ende September gekündigt.
Bis Mitte September hatten etwa 65 Prozent der Betroffenen auf dieses Schreiben reagiert. Das sei ein "überaus hoher Rücklauf", sagt WBM-Geschäftsführer Albert Lopez. "Unsere Kunden können rechnen." Denn: Wer nichts unternimmt, zahlt mehr.
Die WBM wollen eine weitere Informationsoffensive starten, in der die Kunden auf einen Abschluss eines günstigeren Gasvertrags hingewiesen werden. Dies sollte schon geschehen sein, ist jetzt aber für nach den Herbstferien vorgesehen, kündigt Lopez an. "Die Kunden können dann rückwirkend zum 1.Oktober den Vertrag abschließen."
Keine Chance auf Erfolg haben nach Lopez’ Auffassung WBM-Kunden, die erst jetzt Widerspruch gegen die umstrittene Preisgleitklausel einlegen wollen - auch wenn die erst zu Jahresbeginn vom Bundesgerichtshof verworfen wurde und eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt.
Für die Anerkennung der Widersprüche müssen laut dem WBM-Geschäftsführer drei Bedingungen erfüllt sein: der Kundenvertrag müsse eine ungültige Preisanpassungsklausel enthalten, der Kunde "in der Vergangenheit Widerspruch gegen diese Preisgleitklausel eingelegt" und die WBM daraufhin seien Vertrag nicht gekündigt haben. So sehe es das BGH-Urteil vor. Das ganze Verfahren sei "ein formaljuristischer Vorgang und für die WBM sehr ärgerlich".
Gottseidank, so Lopez, handele es sich um nicht allzu viele Kunden, deren Ansprüche geprüft werden müssten. "Die WBM ist in eine Rechtsfalle geraten, und wer Widerspruch eingelegt hat, hat einfach Glück gehabt." Einige Personen seien durch Zufall in eine Situation gekommen, Gelder erheben zu dürfen, deren Grundlage nicht berechtigt sei. Schließlich habe die WBM nichts Unrechtes getan. Um die 90 Kunden seien das. "Anzahl und Kosten sind überschaubar."
Wie der Rückzahlungsanspruch berechnet und welches Angebot den Kunden gemacht wird, um welche Summen es geht und wie sich diese wiederum bei der WBM summieren - zu all dem gibt es keine Angaben. "Wir haben Vertraulichkeit vereinbart", sagt Albert Lopez.
Etwa 60 Betroffene habe man bisher angeschrieben, zwei Drittel von ihnen hätten sich spontan geäußert. "Die Resonanz ist durchaus positiv. Die Kunden würdigen unsere Bestrebungen", stellt der WBM-Geschäftsführer zufrieden fest. Er hofft auf eine zügige und reibungslose Abwicklung: "Wir wollen die Altlasten hinter uns bringen und uns auf anderes konzentrieren."
Woran Albert Lopez besonders gelegen ist: Die 7400 Kunden, die keinen Widerspruch eingelegt hätten, müssten sich nicht ungerecht behandelt fühlen.
"Die WBM macht faire und korrekte Preise." Ab 2005 habe man die Bezugspreisänderungen den Kunden jeweils mitgeteilt. "Wir haben die Kunden nicht benachteiligt."