Planung: Neues Wohngebiet mit 24 Häusern auf Weidewiese
Anwohner kritisieren Situation an der Krefelder Straße.
Gut zwei Dutzend Bürger haben jetzt die öffentliche Anhörung zum Vorentwurf eines neu geplanten Wohngebietes in Osterath besucht. Die öffentliche Beteiligung ist Voraussetzung für die Entwicklung eines Bebauungsplans. Henning Schmidt vom Büro „rheinruhr.stadtplaner“ stellte das Konzept des Investors, der Schmitz Ingenieurgesellschaft mbH, vor. Harald Wanders von der Stadtplanung und Bauaufsicht der Stadt Meerbusch notierte die Ideen der Bürger.
Das Wohnquartier wäre westlich durch die Comeniusstraße begrenzt, östlich durch die Krefelder Straße und nördlich durch das Wohngebiet am Struckslindenweg. Im Süden würde es an das Gewerbegebiet an der Rudolf-Diesel-Straße anschließen.
Noch sind auf der Baufläche Weidewiesen, der dazugehörige Reitbetrieb werde aber in Kürze eingestellt, so Schmidt. Der Investor plant den Bau von rund 24 zweigeschossigen Einfamilienhäusern — aktuell sind Grundstücksgrößen von 600 bis 900 Quadratmetern angepeilt — und Doppelhaushälften. Im vorderen Bereich soll ein soziales Wohnprojekt realisiert werden. Die Verkehrsanbindung würde über eine Einfahrt an der Krefelder Straße erfolgen, zur Comeniusstraße würde ein Fußweg führen.
Anwohner kritisierten, dass sich die Verkehrssituation an der Krefelder Straße durch das Wohngebiet verschlimmern würde. Manfred Lagac ist Anlieger der Krefelder Straße: „Für uns ist es jetzt schon fast unmöglich, zu Fuß die Straße zu überqueren.“ Links und rechts könne er nicht entlang, dort sind Grünstreifen. „Und wenn ich mit dem Auto rausfahren will, muss meine Frau prüfen, ob die Straße endlich mal frei ist.“ Schmidt versprach aber: „Nach ersten Aussagen des Verkehrsgutachters dürfte es keine Probleme geben.“ Die Ausweitung der Krefelder Straße um 2,50 Meter direkt an der Einmündung und eine Aufstellfläche für Linksabbieger zwischen den zwei bisherigen Fahrspuren reichten aus, um den Verkehr abzuwickeln.
Weitere Vorschläge waren eine Fußgängerinsel und eine Ampelanlage. Zum Schutz vor Gewerbelärm ist eine fünf Meter hohe Schallschutzwand vorgesehen. Wenn alles optimal laufe, könnte das Verfahren in einem Jahr abgeschlossen sein, so dass der Investor die Bauanträge stellen kann.