Politik verweigert Erlaubnis für Neubau eines Mehrfamilienhauses
Der Planungsausschuss vertagt Entscheidung über denkmalrechtliche Erlaubnis für das Gelände des historischen Reiterhofs in Langst-Kierst.
Die geplanten Neubauten auf dem Gelände des früheren, heute denkmalgeschützten Reiterhofs von Heike und Franz-Josef Münker an der Langster Straße in Langst-Kierst beschäftigen weiter Politik und Verwaltung. Was ist tatsächlich und was rechtlich möglich? Und womit ließe es sich leben?
Die Mitglieder des Planungsausschusses haben sich darüber bei einem Außentermin vor Ort einen Eindruck verschafft. Klar ist: Die Langst-Kierster fürchten einen durch viel Beton gestörten Blick auf die alte Kirche und den damit einhergehenden Verlust des historisch-dörflichen Charakters im Ort. Daran hat sich nichts geändert, auch wenn der Investor seine Pläne überarbeitet hat. Die Zustimmung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Neubau eines Zehn-Parteien-Mehrfamilienhauses neben dem Reiterhof hat der Ausschuss deshalb jetzt auch verweigert — gegen die Empfehlung der Verwaltung.
Aus denkmalpflegerischer Sicht beständen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme, sagte Meerbuschs Technischer Beigeordneter Michael Assenmacher im Ausschuss. Eine Absage an den Investor hält die Stadt aus baurechtlicher Sicht für schwierig.
Die Politik lässt es dennoch auf eine mögliche Klärung vor Gericht ankommen. „Das geplante Gebäude ist viel zu wuchtig. Das Denkmal würde zugestellt, die Sichtachsen zur Kapelle gestört. Das wollen wir nicht“, sagt Hans Werner Schoenauer (CDU).
Das Baudenkmal Haus Kierst liegt im Ortsteil Langst-Kierst in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Martin. Um den ursprünglichen Charakter des Vierkanthofes wieder herzustellen, soll auch der nördliche Wirtschaftstrakt — eine Scheune aus den 1960er-Jahren, die in ihrer Substanz als nicht erhaltenswert eingestuft wurde — abgerissen und der Vierkanthof mit der Neuerrichtung einer Remise wieder geschlossen werden. Die Kubatur der Remise sei dem historischen Vorbild auf der Urkarte angepasst und ähnele in seiner Form der Scheune, die sich heute auf der Südseite der Hofanlage befindet, sagt Assenmacher. Auch aus denkmalpflegerischer Sicht bestünden auch dort keine Bedenken. Da der neue Wirtschaftstrakt, der anstelle der Scheune errichtet werden soll, als Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen genutzt werden soll, bleibe er „im Kontext der Hofanlage“.
Der Planungsausschuss hat die Entscheidung darüber vertagt. Die Verwaltung soll zunächst detailgetreue Pläne, das Gutachten der Denkmalbehörde und eine Baumaterialauflistung vorlegen.