Mobilität in Meerbusch E-Scooter-Anbieter Bird startet Testlauf in Meerbusch

Meerbusch. · Ab dem 1. März möchte der Anbieter Bird in Büderich, Osterath und Strümp 80 bis 100 Elektro-Tretroller zum Mieten aufstellen. Die Stadt möchte die Abstellmöglichkeiten eingrenzen, um chaotisch parkende Roller zu vermeiden.

Am Düsseldorfer Hauptbahnhof stehen die E-Scooter reihenweise für Nutzer bereit.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

In den Großstädten sind E-Scooter mittlerweile ein gewohnter Anblick im Straßenverkehr. Nun hat der Anbieter Bird die Bewohner von mittelgroßen Städten als nächste Zielgruppe im Visier. Ab dem 1. März möchte das kalifornische Unternehmen im Meerbuscher Stadtgebiet seine Elektro-Tretroller für sechs Monate testen.

80 bis 100 E-Scooter sollen dabei zum Einsatz kommen, zunächst in Büderich, Osterath und Strümp. Abhängig davon, wie das Angebot angenommen werde, sei auch der Betrieb in Lank-Latum vorstellbar, informierte Michael Assenmacher, Technischer Dezernent, die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die Pläne des Unternehmens.

So beliebt die Tretroller als schnelles unkompliziertes Verkehrsmittel bei vielen jungen Leuten sind, so lästig finden sie andere. Vor allem dann, wenn sie achtlos mitten auf dem Bürgersteig oder an anderen völlig ungeeigneten Stellen abgestellt werden und Wege blockieren. „Ich kann Bedenken dagegen verstehen. Wir können den Betrieb aber nicht verhindern“, erklärte Assenmacher. Die Firma benötigt nicht die Genehmigung der Stadt.

Als einzige Handhabe, um die bekannten Probleme einzugrenzen, könne man sich mit dem Anbieter auf Plätze und Stationen verständigen, wo die E-Scooter abgestellt werden können und wo nicht, so Assenmacher. Das lässt sich elektronisch programmieren: In den Parkverbotszonen können die Nutzer dann den Mietvorgang nicht beenden. Das gleiche gilt außerhalb des Einsatzgebiets. Als mögliche geeignete Abstellstationen nannte Assenmacher den Dr.-Franz-Schütz-Platz, das Deutsche Eck und Haltestellen wie Landsknecht. Die Fraktionen sollen nun Vorschläge machen. Diese werden dann beim nächsten Mobilitätsausschuss am 22. April vorgestellt und beraten.

Laut dem ADAC dürfen Nutzer von E-Scootern auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, können sie auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone ist das Fahren verboten. Bei vollgeladener Batterie soll die Reichweite der Fahrzeuge bei 50 Kilometern liegen. Im Übrigen müssen die Fahrer volljährig sein.

In der Anfangszeit der Nutzung hatten in Düsseldorf eine Reihe von Unfällen mit E-Scootern für Aufsehen gesorgt. Jeder vierte Unfall kam dabei unter Alkoholeinfluss zustande. Einige Nutzer würden die Gefahren im Straßenverkehr mit den Fahrzeugen unterschätzen, so das Fazit der Polizei.

Ausleihe und Rückgabe
erfolgen über eine App

Das Ausleihen und die Rückgabe der E-Scooter erfolgt über eine App. Findet der Fahrer einen geeigneten Abstellplatz, kann er die Ausleihe beenden und muss zum Abschluss ein Foto des geparkten Fahrzeugs übermitteln. Bei einem Euro Grundgebühr pro Fahrt kostet jede Minute 15 Cent. Zeitgleich mit Meerbusch läuft in Hilden der Testbetrieb des Unternehmens. In Monheim – mit 43 000 Einwohnern deutlich kleiner als Meerbusch – läuft bereits der Betrieb. Nach Angaben der Firma würden die Fahrzeuge dort intensiver genutzt als in Düsseldorf.