Stadt lässt Musterklagen zwei Jahre lang zu

Verwaltung hat eine eingehende rechtliche Prüfung durchgeführt.

Die Stadt Meerbusch lässt künftig Musterklagen zu. Nach eingehender Prüfung kam die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass Musterklagen rechtlich unbedenklich sind. Darüber informierte Meerbuschs Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage am vergangenen Donnerstag im Hauptausschuss die Parteien. „Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit“ lässt Mielke-Westerlage die Musterklagen gegen Beitragsbescheide zur Erhebung von Ausbau- und Erschließungsbeiträgen zu — zunächst befristet auf zwei Jahre.

Allerdings sind die Musterklagen gekoppelt an verfahrensleitende Bedingungen: Wird eine Straße saniert, kann die Stadt die Anlieger an den Kosten beteiligen. Nicht immer sind die Anwohner mit der Berechnung des Anteils einverstanden. Um sich zu wehren, bleibt — seitdem die schwarz-gelbe Landesregierung die Widerspruchsregelung abgeschafft hat — nur die Möglichkeit, die Stadt beim Verwaltungsgericht zu verklagen. Aus diesem Grund hat die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) beantragt, dass die Stadt Meerbusch Musterklagen zulässt. Straßengemeinschaften könnten sich dann zusammenschließen und somit Kosten sparen. Die UWG begrüßt die Entscheidung der Bürgermeisterin. Fraktionsvorsitzende Daniela Glasmacher stellte fest: „Darauf haben alle betroffenen Anwohner gewartet, so geht bürgerfreundliche Verwaltung.“

Im Hauptausschuss sagte Mielke-Westerlage aber auch, dass auf Nachfrage bei Nachbarkommunen und beim Städte- und Gemeindebund deutlich geworden sei, dass es derzeit überhaupt nicht gängige Praxis sei, Musterklagen zuzulassen. „Der Städte und Gemeinde-Bund konnte keine Kommune nennen, wo so eine Musterklage zugelassen wird“, erläuterte die Bürgermeisterin. Auch Düsseldorf habe einen negativen Bericht abgeliefert. Da es rechtlich aber den Kommunen überlassen sei, Musterklagen zuzulassen, wolle man das Verfahren für zwei Jahre praktizieren. Mielke-Westerlage brachte es auf den Punkt: „Wir wollen es mal ausprobieren.“