18 Monate Haft für 19-jährigen Flüchtling
Neuss. Am Neusser Amtsgericht wurde jetzt ein junger Mann aus Algerien verurteilt. Er hatte nach Überzeugung des Richters am Marienkirchplatz versucht, ein Auto zu stehlen. Bei seinem Fluchtversuch hatte er mit dem Wagen einen Poller und ein anderes Auto demoliert.
Dafür muss er für 18 Monate ins Jugendgefängnis.
In das Urteil wurde von Richter Heiner Cöllen eine frühere Verurteilung mit einbezogen. Im Januar hatte der Angeklagte nämlich versucht, im Neusser Markt-Cafe „Extrablatt“ Gäste zu bestehlen. Dafür hatte ihn das Gericht im Frühjahr zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt. Für den versuchten Autodiebstahl gab es jetzt noch einmal ein halbes Jahr Jugendgefängnis „obendrauf“. „Ich hatte am Tattag einige Tabletten konsumiert und war orientierungslos“, gab der Flüchtling mit Hilfe einer Dolmetscherin zu Protokoll. „Alles kam mir plötzlich vor wie mein Eigentum.“ Deshalb, so die Aussage des Angeklagten, habe er sich am Marienkirchplatz in ein offen stehendes Auto gesetzt und Musik gehört. „Einen Führerschein hatte ich zwar nicht, aber ich wollte mal ausprobieren, mit einem Auto zu fahren.“
Gesagt, getan: Er startete den Wagen, setzte zurück und rammte einen Poller. Anschließend krachte er mit dem Auto in ein anderes Fahrzeug. Auf den Tumult wurden Anwohner und auch der Besitzer des Autos aufmerksam. Der stürmte auf den Wagen zu, zog den Flüchtling vom Fahrersitz und hielt ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest. Die nahm den jungen Mann in Gewahrsam. „Eine Blutprobe hat anschließend ergeben, dass der 19-Jährige erheblich unter dem Einfluss von Tabletten stand. „Die hatte ich in Düsseldorf in der Altstadt bei einem Afrikaner gekauft“, so die Aussage. „Jede Tablette kostete einen Euro. Anschließend stand ich komplett neben mir.“
Das wiederum wollte ihm das Gericht nicht abkaufen. „Wer von Düsseldorf gezielt nach Neuss fährt, um dort seine Flüchtlingsunterkunft aufzusuchen, ist nicht orientierungslos. Obendrein haben Sie es auch geschafft, ein offen stehendes Auto zu finden, es zu starten und zu durchwühlen“, meinte Richter Cöllen. Letztlich billigte das Gericht dem 19-Jährigen eine „verminderte Schuldfähigkeit“ zu. Im Endeffekt führte das zu anderthalb Jahren Jugendstrafe ohne Bewährung. Für den Flüchtling ist es bereits die dritte Verurteilung seit seiner Ankunft im Herbst vorigen Jahres in Deutschland. In Köln war er schon wegen Ladendiebstahls angezeigt.