Angeklagter ist voll schuldfähig

Laut Gutachter liegt keine psychische Erkrankung bei Ahmed S. vor.

Neuss/Düsseldorf. Was ist das für ein Mensch, der morgens zwei Messer einsteckt und wenig später eine junge Frau damit tötet, die er kaum kennt? Diese Frage sollte Psychiater Sven Kutscher am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht beantworten. Für Ahmed S. (52), der im September 2012 eine 31-jährige Sachbearbeiterin im Neusser Jobcenter erstochen haben soll, einer der entscheidenden Tage. Denn bei einer Verurteilung wegen Mordes droht ihm lebenslange Haft.

Der Gutachter berichtete, Ahmed S. habe sich im Jobcenter oft ungerecht und schlecht behandelt gefühlt. Obwohl er selbst Geld investierte, um Bewerbungen zu schreiben, habe er keine Arbeit bekommen. Das habe den 52-Jährigen belastet.

Wenn er sich unverstanden fühlt, reagiere der Mann unkontrolliert. Auch im marokkanischen Konsulat sei es schon mal zu einer Rangelei gekommen. „Ich habe dann keinen Verstand mehr“, soll Ahmed S. dazu erklärt haben. Ähnlich hatte er auch seine Gemütslage unmittelbar vor der Tat im Jobcenter beschrieben. Er habe „Wut im Bauch“ und einen „heißen Kopf“ gehabt.

Ausführlich geschildert hatte Ahmed S., dass er eine Woche nicht habe schlafen können und verschiedene andere psychische Beschwerden gehabt habe, nachdem er beim Jobcenter eine Erklärung über die Weitergabe seiner Daten unterzeichnet hatte.

Trotzdem hat Sven Kutscher bei dem Angeklagten, dem er eine unterdurchschnittliche Intelligenz attestiert, keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung entdecken können, die Voraussetzung für eine verminderte Schuldfähigkeit wäre.

Allerdings: Immer wenn es um seine gescheiterten Ehen ging, wollte der 52-Jährige nur wenig sagen. Darum forderte die Verteidigung am Montag auch ein neues Gutachten. Denn die Aussage sei von einer Dolmetscherin übersetzt worden.

Wegen des traditionellen Weltbildes des Marokkaners verlangten die Rechtsanwälte, dass zusammen mit einem männlichen Dolmetscher ein neues Gutachten erstellt wird. Darüber will das Gericht in einer Woche entscheiden.