Botanischer Garten wird aufgemöbelt
Für 360 000 Euro sind neue Elemente geplant. Das alte Gewächshaus bleibt erhalten.
Neuss. Mit einem Aufwand von mehr als 360 000 Euro soll jetzt Phase zwei zur Umgestaltung und Erweiterung des Botanischen Gartens gezündet werden. Dieser Abschnitt B umfasst im wesentlichen den östlichen Zugang zum Garten und damit die Gestaltung des Eingangs an der Körnerstraße. Dort sehen die Pläne, die noch im Detail verfeinert und dann mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden müssen, einen neuen Platz vor, dessen westlicher Rand von einer Pergola gesäumt wird. Diese soll so ausgestaltet werden wie am Eingang Bergheimer Straße, wo mit Abschnitt A ein neuer Quartiersplatz entstand, der schon 2017 der Öffentlichkeit übergeben wurde.
Baubeginn könnte im kommenden Jahr sein, doch bevor überhaupt etwas geschieht, sollen noch einmal die Bürger um ihre Meinung gebeten werden. Sie waren es auch, die in das Werkstattverfahren zur Neugestaltung der denkmalgeschützten Parkanlage wichtige Impulse eingebracht hatten. Auf der Basis dieser Werkstatt-Ergebnisse wird dann abschließend auch Abschnitt C angegangen, der die gesamte Fläche der ehemaligen Stadtgärtnerei umfasst. Die Ideen, die die Stadt jetzt mit Abschnitt B verfolgt, wurden bereits mit Mitgliedern des Forum Stadtentwicklung der Neuss Agenda und dem Verein der Freunde und Förderer des Botanischen Gartens diskutiert. Die wollten schon mit diesem zweiten Abschnitt größere Teile der Betriebshoffläche überplanen und fragten nach Einbeziehung beziehungsweise Schutz des alten Gewächshauses. Die Antwort der Planer, die den neuen Platz auf dieses Gewächshaus hin ausrichten wollen, fand Zustimmung — auch wenn über die Nutzung des Gebäudes noch nicht entschieden ist. Unzufriedener ist man da schon eher damit, dass die Fläche der so genannten Folientunnel, in denen die Stadtgärtner früher ihre Blumen zogen, ausgespart geblieben ist.
Ein wichtiges Element des jetzt vorliegenden Planes ist eine Treppe, die den neuen Platz mit dem — höher gelegenen — südlichen Teil des Gartens verbindet. Die Stützmauer, die sie überbrückt, muss nämlich aus Gründen des Denkmalschutzes als Geländekante erhalten bleiben.