Das Zuckerfabrik-Gelände ist reif für Events
Nach dem Strabi-Festival präsentiert sich das Areal erstmals seit Jahren in sehr gutem Zustand.
Dormagen. Die Absperrgitter stehen noch auf dem Platz, fein säuberlich geordnet und griffbereit. Das jahrelang wuchernde Unkraut ist zu großen Teilen beseitigt, die Flächen sind planiert. Wer derzeit einen Blick durch den Zaun an der Europastraße auf das ehemalige Zuckerfabrikgelände wirft, hat den Eindruck, dass dort fast aus dem Stand die nächste Veranstaltung stattfinden könnte — nach dem großen Strabi-Musikfestival, das am 20. August rund 3000 Besucher anlockte. Bahn frei also für Konzerte, Märkte und Feste unter freiem Himmel?
Im Prinzip schon. Denn außer der nach Jahren nun wieder vorhandenen Infrastruktur, die die Macher von Nightwork Entertainment für das Strabi-Festival mit einigem Aufwand hergerichtet hatten, würde sich auch der Eigentümer des Geländes, die Edeka-Immobilien-Gruppe, nicht querstellen, wie Stephan Steves, Geschäftsführer bei Edeka Rhein-Ruhr, auf Anfrage mitteilte. Allerdings unter einer Bedingung: „Wir würden dem zustimmen — sofern die Abstimmung mit der Stadt Dormagen funktioniert“, sagte Steves. Das dürfte machbar sein. Zumal sich Bürgermeister Erik Lierenfeld schon für die Durchführung des Strabi-Festivals stark gemacht hatte.
„Wenn alle Interessen abgewogen sind, können weitere Veranstaltungen auf dem Zuckerfabrik-Gelände stattfinden“, sagt Dormagens Stadtsprecher Swen Möser. Voraussetzung seien die Zustimmung des Eigentümers und ein Antrag eines Veranstalters, den die Stadt dann bearbeiten und gegebenenfalls genehmigen würde. Ausdrücklich Position beziehen und Ausrichter dazu aufrufen, sich um Veranstaltungen auf dem Areal zu bewerben, wolle die Stadt nicht, sagte Möser — weil sie eben nicht der Eigentümer sei.
Edeka will auf dem Gelände ein Fachmarktzentrum bauen lassen. Das wird sich aber vorerst nicht realisieren lassen wegen der sogenannten Seveso-Richtlinie. Die besagt, dass sensible Nutzungen (wie ein Fachmarktzentrum mit vielen Besuchern) nicht mehr an Industrieanlagen, die mit giftigen Stoffen arbeiten (wie der Chempark), heranreichen sollen. Ob der Abstand ausreichen würde, wird geprüft.