Dormagen: 14 Jahre Haft für Mordversuch
Urteil: Das Gericht hat den 36-jährigen Dormagener für schuldig befunden: Im Januar wollte er seine Ex-Freundin in der Stadtbücherei anzünden. Dann stach er mit einem Messer auf sie ein.
Dormagen/Düsseldorf. Der 36-Jährige, der versucht hatte, im Januar in der Stadtbibliothek am Marktplatz seine Ex-Freundin zu verbrennen, ist gestern zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Die Düsseldorfer Schwurgerichtskammer sprach den Mann wegen versuchten Mordes schuldig. Damit blieb das Gericht unter dem Plädoyer des Staatsanwaltes, der lebenslange Haft gefordert hatte.
Demnach war Tino G. im Januar mit Molotowcocktails in der Bücherei erschienen, wo die 20-Jährige ein Praktikum absolvierte. Er übergoss die junge Frau mit der brennbaren Flüssigkeit. Sie konnte jedoch zum Ausgang fliehen. Der 36-Jährige folgte ihr und schleuderte einen weiteren Cocktail auf sie. Außerdem stach er ihr mit einem Küchenmesser in den Rücken, ein zweites Messer hatte er einsatzbereit in der Hand. Nur dem beherzten Eingreifen eines zufällig vorbeispazierenden Rettungssanitäters war es zu verdanken, dass die 20-Jährige gerettet werden konnte. Noch heute hat sie Brandnarben am Körper.
"Seine Gedanken waren von Hass und Selbstmitleid geprägt", sagte der Vorsitzende Richter. Die 20-Jährige hatte den Angeklagten kurz zuvor nach einer langen turbulenten Beziehung verlassen. Frühere Freundschaften des Angeklagten waren ebenfalls gescheitert, weil er den zumeist deutlich jüngeren Frauen gegenüber aggressiv und gewalttätig geworden war.
Der Vorsitzende Richter attestierte dem 36-Jährigen "narzisstische Persönlichkeitszüge". Auch im Prozess war der gelernte Maler und Lackierer in erster Linie um sich und seine Gefühle gekreist. "Er hat versucht, die Schuld an der Tat auf seine Alkoholabhängigkeit abzuwälzen", hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem habe er immer wieder betont, dass die Brandattacke auf seine Ex-Freundin lediglich Teil einer Selbsttötung sein sollte.
Nach dem Vorfall flüchtete sich Tino G. auf den Speicher seines Wohnhauses, um sich zu erhängen. In einem Abschiedsbrief an seinen Bruder hatte er zuvor angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen. Er konnte jedoch rechtzeitig von der Polizei gerettet werden. In dem Schreiben gab er außerdem der 20-Jährigen die Schuld an seinem Schicksal. "Sie hat mich belogen und betrogen. Dafür muss sie bestraft werden", hieß es dort.
Der Angeklagte nahm das Urteil erstaunlich regungslos zur Kenntnis. Die Urteilsverkündung musste zuvor mehrfach verschoben werden, weil der 36-Jährige sich immer wieder zu den Vorwürfen äußern wollte. "Ich freue mich, dass sie noch lebt und hoffe auf eine neue Chance, um irgendwann ein besseres Leben zu leben", hatte er in seinem letzten Wort gesagt. Seine Ex-Freundin hat ihm jedoch bis heute nicht verziehen.