Entscheiden Bürger über das Hallenbad?

Dormagen. Nur noch Anwälte und Gerichte können den dritten Bürgerentscheid in der Geschichte Dormagens verhindern. So sieht es nach der Positionierung von CDU und SPD aus, die sich gegen Sanierung und Erhalt des Hallenbads Nievenheim aussprechen.

„Wir werden dem Bürgerbegehren nicht entsprechen“, sagt SPD-Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt, „sofern es überhaupt rechtlich zulässig ist“.

Die Haltung der Großen Koalition ist eindeutig: „Wir halten es für kontraproduktiv, entgegen den im Stadtrat gefassten Beschlüssen erneut eine Sanierung des Nievenheimer Hallenbads zu diskutieren, die mehrere Millionen Euro kosten würde“, sagt Kai Weber, Fraktionsvorsitzender der CDU. Dies hätte, so die „GroKo“, zur Folge, dass „aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten an anderer Stelle gespart werden muss“, so Schmitt. Er nennt die mögliche Erhöhung von Kita-Elternbeiträgen oder die Reduzierung von freiwilligen finanziellen Leistungen der Stadt .

Das Nievenheimer Bad wurde im Zusammenhang mit der Eröffnung des neuen Hallenbads „Sammys“ geschlossen und soll abgerissen werden. Die IG Nievenheim initiiert ein Bürgerbegehren und hat nach eigenen Angaben mit 6500 bis 7000 schon mehr als doppelt so viele Unterstützungsunterschriften beisammen als gefordert (3115). Durch die Haltung der „GroKo“ ist klar, dass im Stadtrat das Bürgerbegehren mehrheitlich abgelehnt werden wird. Das hat zur Folge, dass es einen Bürgerentscheid zum Erhalt und Weiterbetrieb des Bads geben wird und die wahlberechtigten Dormagener darüber abstimmen. Einen Hinderungsgrund für dieses Szenario gibt es noch: Die Stadt hält dieses Bürgerbegehren für unzulässig. Weil es nach der Frist, die in der Gemeindeordnung festgelegt ist, zu spät kommt. Die Stadt argumentiert, dass sich das Bürgerbegehren gegen die Beschlüsse richtet, die der Stadtrat im März 2013 und im Dezember 2014 gefasst habe. Damals fiel die Entscheidung, das Hallenbad von Grund auf zu sanieren und zu erweitern, de facto ein neues Bad zu bauen. „Das schloss den künftigen Verzicht auf den Standort Nievenheim ein, der dann auch durch den Bürgerentscheid im März 2013 bestätigt wurde“, so Erster Beigeordneter Robert Krumbein. Nach Angaben der Stadt muss nach der Gemeindeordnung ein Bürgerbegehren spätestens zwischen sechs Wochen und drei Monaten danach auf den Weg gebracht werden. Eine entgegengesetzte Auffassung vertritt die IG Nievenheim. Letztlich muss der Stadtrat die Zulässigkeit klären. „Wir werden einen Anwalt damit beauftragen, wenn die Unterschriften im Rathaus angekommen sind“, erklärt Schmitt. Das soll Ende August der Fall sein, sagt Bianca Lins aus dem Organisationsteam der IG. Das Bürgerbegehren soll auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 7. September. schum